Zombies, Splatter, Blut - all das schwingt ein bisschen mit, wenn man den Namen "Resident Evil" erwähnt. Kein Wunder also, dass in Deutschland stets ein besonderes Auge auf die Reihe geworfen wurde, schließlich hat Deutschland mit die strengsten Jugendschutzbestimmungen auf der ganzen Welt. Bei den großen Konsolenherstellern ist für alle Publisher eine Prüfung der in Deutschland veröffentlichten Spiele durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Pflicht. Dadurch schließt man auch bei Erwachsenenspielen eine mögliche Jugendgefährdung aus.
Enthält ein Spiel mutmaßlich jugendgefährdende Inhalte, kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) tätig werden. Stellen die Prüfer eine Jugendgefährdung fest, darf das Spiel nicht mehr beworben oder öffentlich im Laden ausgestellt werden, und der Verkauf des jeweiligen Titels ist nur auf Nachfrage an volljährige Personen gestattet. Seit 2003 kann die BPjM keine Spiele mehr indizieren, die bereits ein USK-Siegel erhalten haben.
Ein schwieriger Start
Als Resident Evil im Jahr 1996 erschien, steckte die 3D-Grafik im Vergleich zur heutigen Zeit noch in den Kinderschuhen. Auch deshalb setzte das Horrorspiel damals mit seinen sehr grafischen Gewaltdarstellungen neue Maßstäbe. Hinzu kam, dass es Medien mit Zombiethematik zur damaligen Zeit generell schwer bei den deutschen Prüfern hatten. Man denke nur an diverse Indizierungen und Beschlagnahmungen im Filmbereich, wie etwa George A. Romeros inzwischen rehabilitierten Klassiker "Zombie", der einen großen Einfluss auf Resident Evil hatte.
Wer jetzt allerdings glaubt, dass das Spiel sozusagen direkt auf dem Index landete, liegt falsch. Zwar wurde eine Indizierung damals durch die BPjM geprüft, dann aber mit der Begründung abgelehnt, dass nicht die Tötungsaktionen im Vordergrund stehen würden, sondern das Lösen der Rätsel. Das Spiel erschien mit einer USK-Freigabe ab 18 Jahren in Deutschland, wurde hierzulande aber etwas angepasst. So war der Introfilm etwa in schwarz-weiß gehalten und um zehn Sekunden gekürzt.
Beim Nachfolger - also Resident Evil 2 - fiel die Entscheidung deutlich anders aus. Hier sah die BPjM nämlich keinen Hauptfokus auf den Rätseln, stattdessen werde in Resident Evil 2 "das Töten von Menschen bzw. menschenähnlichen Wesen propagiert", heißt es im entsprechenden Indizierungsbericht aus dem Mai 1998. Das Ergebnis: die Indizierung des Spiels.
Auch eine nachträglich angepasste Version kam nicht durch die Prüfung und landete ebenfalls auf dem Index. Erst im Jahr 2014 wurde die Indizierung vorzeitig (also vor Ablauf der 25-Jahre-Frist) aufgehoben, seit einer Neuprüfung ist der Titel ungeschnitten mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren erhältlich.
Blinkende Zombies, verschwindende Veronica
Beim dritten Teil, Resident Evil 3: Nemesis, wurde der damalige Publisher Eidos kreativ. Um einer Indizierung zu entgehen, produzierte man für den deutschen Markt eine spezielle Version, in der das Blut grau eingefärbt war, Zombies nach ihrem endgültigen Ableben blinkend vom Bildschirm verschwanden und bei Beschuss auch nicht bluteten, sondern kleine Staubwolken ausstießen.
Außerdem wurde das Minispiel Mercenaries angepasst: Der ursprünglich enthaltene Zeitbonus für erledigte Zombies hätte für das Töten belohnt, weswegen der Bonus in der deutschen Versionen wegfiel, auch einige Zwischensequenzen wurden angepasst. Mit Erfolg, denn trotz eines Antrages auf Prüfung stufte die BPjM den Titel im Gegensatz zur ungeschnittenen Fassung als nicht jugendgefährdend ein. Resident Evil 3 erschien in der geschnittenen und bei Fans noch immer umstrittenen Version mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren.
Für das zunächst Dreamcast-exklusive Code Veronica wurde dagegen keine separate deutsche Version produziert, und obwohl hier die Gewaltdarstellung im Vergleich zu den ersten Teilen deutlich weniger explizit ausfiel, weil man keine Gliedmaßen abschießen konnte, landete der Titel nach Prüfung durch die BPjM trotzdem auf dem Index, wo er bis zur vorzeitigen Aufhebung im April 2014 auch verblieb.
Der letzte Index-Auftritt
Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 ließ sich dann auch ein kleiner Umschwung in der Serie beobachten denn seitdem landete kein Spiel der Serie mehr auf dem Index. Mit einer kleinen Ausnahme: Während Resident Evil 0 auf dem Gamecube ohne einen einzigen Schnitt erschien, waren bei Resident Evil 4 nicht das Hauptspiel (das ebenfalls uncut kam), sondern zwei Minispiele Stein des Anstoßes.
Insbesondere beim Mercenaries-Minigame griff die von der BPjM oft herangezogene Begründung der Belohnung des Tötens, was letztendlich dazu führte, dass die internationale Version indiziert wurde (die Deindizierung erfolgte erst im April 2016) und der deutschen Resi 4-Version eben jene Minispiele fehlten, was damals auch in der GamePro-Redaktion zu großen Diskussionen bezüglich einer möglichen Abwertung führte.
Inzwischen ist Ruhe eingekehrt
Aber seit dem vierten Hauptteil herrscht größtenteils entspannte Ruhe zwischen der BPjM und der Resident Evil-Reihe, denn seitdem wurde die Behörde weder bei einem Hauptteil - also Resident Evil 5, Resident Evil 6 oder Resident Evil 7: Biohazard - noch bei Spin-offs wie Resident Evil Revelations oder den in den letzten Jahren erschienen Remakes tätig, alle Teile bekamen in der ungekürzten Fassung ein USK-Siegel und waren dadurch sozusagen vor der Indizierung geschützt. Mit einer Ausnahme: Der (Multiplayer-)Shooter Resident Evil: Operation Raccoon City wurde in Deutschland nur in einer stark gekürzten Version veröffentlicht und wanderte in der Originalfassung auf den Index - wo er bis heute verbleibt. Das Wort "Indizierung" fiel trotz dieser Ausnahme im Zusammenhang mit der Serie nur noch im Rahmen von "Deindizierungen", denn wie schon erwähnt wurden die älteren Teile nach und nach aus dem Giftschrank wieder an die Öffentlichkeit entlassen.
Ob der Jugendschutz hierzulande deswegen lascher geworden ist? Sicherlich nicht, denn nahezu alle Spiele aus der Serie wurden seitdem mit einer USK-Freigabe ab 18 Jahren versehen, für Kinder und Jugendliche ist die Reihe wegen ihrer expliziten visuellen und auch psychischen Gewaltdarstellungen nach wie vor nicht geeignet.
Es dürfte damit zusammenhängen, dass sich Horror und Zombies mittlerweile auch in Deutschland in der Popkultur etabliert haben und stets als Unterhaltung für Erwachsene erkennbar sind. Nicht zuletzt deswegen kam unter anderem auch Dead Space im Jahr 2008 - wenn auch erst nach dreimaliger Vorlegung - durch die USK-Prüfung, Resident Evil 5 wirkte dagegen regelrecht unschuldig. Fest steht aber ebenfalls: Resident Evil und der deutsche Jugendschutz werden auch in der Zukunft fest miteinander verbunden sein.
Resident Evil-Themenwoche auf GamePro
Die Tage vom 22. bis zum 28. Februar stehen bei uns ganz im Zeichen von Resident Evil. Von Montag bis Sonntag wird es je zwei Artikel über die beliebte Horror-Reihe von Entwickler Capcom auf GamePro.de geben, mit denen ihr euch schon ein wenig auf den Release von Village im Mai einstimmen könnt. Welche Artikel bereits erschienen sind, haben wir für euch in einer Übersicht zur Themenwoche aufgelistet.
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