Dass Dead Rising nicht in die Hände von Jugendlichen gehört, steht außer Frage. Trotzdem kann man darüber diskutieren, ob die ersten beiden Teile (von 2006 und 2010) unbedingt beschlagnahmt gehören. Mit einem derartigen Rechtsbeschluss kassieren sie nämlich ein bundesweites Vertriebsverbot und dürfen (anders als indizierte Spiele) auch nicht "unter der Ladentheke" verkauft werden.
Wer das übertrieben findet, hat jetzt einen kleinen Grund zur Freude: Bei Dead Rising 1 wurde die Beschlagnahmung aufgehoben. Damit ist das Zombie-Gemetzel "nur" noch indiziert. Ob der ungekürzte, nicht indizierte Release von Dead Rising 4 hier Stein des Anstoßes war, bleibt Spekulation.
Mit der entfernten Beschlagnahmung landet das Spiel mehr oder minder automatisch auf Liste A. Wir sind gespannt, ob in Zukunft vielleicht sogar die Indizierung aufgehoben wird.
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