Mehr Rechtssicherheit beim Online-Vertrieb von Medien schafft ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) hatte gegen Valve geklagt, da auf dessen Online-Portal Steam gekaufte Spiele dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto gebunden werden. Die Verbraucherschützer sahen darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Im Gegensatz zu physikalischen Medien kann das erworbene Produkt nicht verschenkt oder verkauft werden.
Das BGH wies nun die Klage der Verbraucherschützer ab und bestätigt damit grundsätzlich das Lizensierungsmodell mit Bindung an einen Account, wie die Anwaltskanzlei von Valve mitteilte. Der Verbraucherschutz hingegen will nicht von einem Grundsatzurteil sprechen, bevor nicht die Begründung des Gerichts vorliegt. Der vzbz hatte bereits Anfang 2007 drei Spielehersteller wegen ihrer Lizenzbedingungen abgemahnt, da diese das Anfertigen von privaten Kopien untersagten.
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