Im Juli dieses Jahres hatten wir darüber berichtet, dass die US-Schauspielerin Lindsay Lohan das Entwicklerstudio Rockstar Games verklagt hat. Auslöser dafür war der Charakter »Lacey Jonas« im Spiel Grand Theft Auto 5, der nach Auffassung von Lohan eine Veralberung ihrer Person darstellt.
Jetzt sind laut einem Bericht des Magazins Big Storyeinige Auszüge aus den Gerichtsakten bekannt. Demnach argumentieren die Anwälte des Publishers Take-Two Interactive, dass die Klage von Lindsay Lohan keine Grundlage hat und diese einzig aus Publicity-Gründen eingereicht wurde. Sprich: Sie wollte mithilfe dieses Rechtsstreits lediglich Aufmerksamkeit erregen.
Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Lohan und Lacey Jonas sei die Tatsache, dass es sich jeweils um eine blonde, junge Frau handelt. Wann mit einem finalen Urteil in diesem Prozess zu rechnen ist, steht bisher allerdings noch nicht fest.
Übrigens ist besagter fiktiver Charakter aus dem Spiel auch noch lange nicht alles, woran sich Lohan stört. Ebenfalls ein Dorn im Auge ist der Schauspielerin die blonde Dame auf dem Cover von GTA 5. Hier hat Lohan offenbar ebenfalls Gemeinsamkeiten erkannt. Zudem verwende Rockstar Games, so heißt es in der Klageschrift weiter, in seinem Open-World-Actionspiel »Kleidung, Outfits, Modelinien-Produkte in Form von Hüten, Haarschnitt, Sonnenbrillen, Jeans-Shorts« und weitere Dinge, an denen Lohan die Rechte besäße.
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