Hollywood-Persönlichkeit Lindsay Lohan darf gegen Publisher Take-Two klagen. Das erklärte das zuständige US-Gericht in New York, der Fall kann nun ausgetragen werden. Bereits im Mitte 2014 wurde die Klage eingereicht und später nochmal erweitert.
Laut Lohan wurde ihr Ebenbild ohne Erlaubnis für den Charakter Lacey Jonas in Grand Theft Auto 5 verwendet. Außerdem soll sich Entwickler Rockstar bei Lohans Komödie Girls Club - Vorsicht, bissig! bedient haben und auf Lohans Zeit im Chateau Marmont Hotel anspielen, wo sie zeitweise gelebt hatte. Und: Der Charakter wurde nicht nur im Spiel genutzt, sondern ziert auch Merchandise-Artikel wie T-Shirts und Poster. Dadurch soll neben der Verletzung der Persönlichkeitsrechte auch ein finanzieller Nachteil entstanden sein.
Publisher Take-Two hatte gegen Lohans Vorwürfe mit einem Verweis auf das New Yorker Recht argumentiert: Eine widerrechtliche Verwendung des Ebenbilds gäbe es demnach nicht, wenn es sich beim Streitthema um ein Kunstwerk handle. Lohan hatte auf Basis dieser Argumentation bereits gegen den Rapper Pitbull vor Gericht verloren, damals ging es um einen Liedtext. Laut Take-Two sei die Klage damit ein reiner Publicity Stunt ohne Chance auf Erfolg, der Publisher hatte auf ein Fallenlassen der Klage gehofft.
Soweit wird es nun nicht mehr kommen, beide Parteien werden sich wohl vor Gericht treffen - oder sich außerhalb der Verhandlungen einigen müssen. Klagen gegen die Darstellung von echten Persönlichkeiten in den fiktiven Welten von Computerspielen sind keine Seltenheit. Besonders der Publisher Activision dürfte die Prozedur mittlerweile kennen. Activision wurde unter anderem für die Darstellung von Manuel Noriega und Jonas Savimbi in Call of Duty: Black Ops 2 verklagt.
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