Update vom 19. Januar 2016: Da viele Experten davon ausgehen, dass Sony die Entscheidung des US-Patentamts demnächst anfechten wird, hat sich jetzt eine auf Videospiele spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet.
Die Kanzlei McArthur hat einen umfangreichen Brief an das United States Patent and Trademark Office (USPTO) geschickt, in dem mehrere Anwälte erklären, warum der Begriff »Let's Play« mittlerweile zu einem geläufigen Begriff des alltäglichen Sprachgebrauchs geworden ist. Insgesamt 50 Beispiele hat die Kanzlei aufgeführt, um das Amt davon zu überzeugen, dass eine Patentierung durch Sony nicht zulässig wäre.
Bisher ist allerdings noch nicht bekannt, ob Sony tatsächlich schon Einspruch gegen die Entscheidung des Patentamts einlegen wird.
Update vom 12. Januar 2016: Sony hat tatsächlich einen Markenschutzantrag für den Begriff »Let's Play« beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) gestellt. Das bestätigt das US-Patentamt in einem ausführlichen Patentbericht auf seiner offiziellen Webseite.
YouTuber können allerdings aufatmen: Der Antrag wurde zurückgewiesen. Grund ist aber nicht etwa, dass der Begriff bereits seit Jahren allgemein für die Aufzeichnung Übertragung von Videospielsessions ins Internet genutzt wird, sondern dass bereits ein ähnlicher Markenschutz besteht: »LP Let'z Play« ist schon eine geschützte Wortmarke und der zuständige Sachbearbeiter befürchtet, dass es hier aufgrund der Ähnlichkeiten bei Name und Bedeutung zu Konfusionen und Verwechslungen kommen könne.
Sony hat nun sechs Monate Zeit, um Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Weiter unklar bleibt allerdings, zu welchem Zweck der Konzern den Begriff schützen lassen möchte. Es dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, dass der Videospielhersteller seinen aktuell recht guten Ruf aufs Spiel setzt, indem er der Gamer-Community die Nutzung des Let's-Play-Begriffs untersagt.
Ursprüngliche Meldung: Hat Sony versucht, den Begriff »Let's Play« als Marke schützen zu lassen? Auf NeoGAF und vielen weiteren Foren tauchen derzeit Hinweise auf, dass der japanische Konzern bereits im Oktober entsprechende Unterlagen eingereicht haben soll.
Auf der Seite trademarks.justia.com wird ein Dokument gelistet, das zeigt, dass der Begriff als »Wortmarke« eingetragen werden soll. Ob das Dokument authentisch ist oder ob es wirklich von Sony stammt, ist derzeit unklar, da es keine offizielle Stellungnahme des Unternehmens dazu gibt. Laut dem letzten Eintrag wurde am 29. Dezember 2015 ein »non-final action«-Status zum Bericht hinzugefügt. Das bedeutet, dass die bearbeitende Person des Antrags noch Probleme gefunden hat, die es nicht erlauben, dass der Antrag ausgeführt, bzw. eingetragen werden kann. Derzeit sind also alle YouTuber noch auf der sicheren Seite und müssen keine Klageschriften aus Japan für Ihre LP-Videos fürchten.
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Wahrscheinlich ist der Begriff, der wörtlich übersetzt einfach nur »Lass uns spielen« bedeutet, zu allgemeingültig, als dass dieser Antrag jemals Genehmigung finden wird. Aber im amerikanischen Patent- und Trademark-Wirrwarr ist bekanntermaßen vieles möglich und nicht immer mit gesunden Menschenverstand erklärbar.
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