Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - USK veröffentlicht Jahresbilanz 2014

8,5 Prozent aller geprüften Spiele bekamen im Jahr 2014 von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe. Diese und weitere Statistiken hat die Behörde nun veröffentlicht.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zeigt in ihren Statistiken des Jahres 2014 unter anderem die Verteilung der Alterseinstufungen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zeigt in ihren Statistiken des Jahres 2014 unter anderem die Verteilung der Alterseinstufungen.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat umfangreiche Statistiken ihrer Prüfverfahren aus dem Jahre 2014 veröffentlicht. Unter anderem gehen darauf die Verteilungen der verschiedenen Altersfreigaben auch im Vergleich zu 2013 und die Verteilung der Genres hervor.

Die meisten Spiele wurden von der USK demnach mit einer Altersfreigabe von 0 Jahren versehen. Insgesamt 27,3 Prozent der geprüften Spiele fallen in diese Kategorie. Mit lediglich 8,5 Prozent machen die Spiele ohne Jugendfreigabe den geringsten Anteil aus. Keine Kennzeichnung erhielten 0,2 Prozent der eingereichten Titel, da hier eine Indizierungsrelevanz nicht ausgeschlossen werden konnte.. Mehr als drei Viertel aller Verfahren lagen im Bereich USK 0 bis USK 12.

Im Jahr 2013 sah es ganz ähnlich aus. Hier lag der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe (also ab 18 Jahren freigegeben) bei 9,1 Prozent. Ab 0 Jahren freigegeben wurden 30 Prozent der Spiele. Keine Kennzeichnung erhielten 0,3 Prozent.

Die Zahl der klassischen Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz, dessen Fokus nach wie vor auf Veröffentlichungen für den stationären Handel liegt, nahm allerdings auch in 2014 um weitere 4 Prozent ab. Felix Falk, der Geschäftsführer der USK, dazu:

»Noch nie hat die USK Prüfungen für so viele unterschiedliche Plattformen durchgeführt wie in 2014. Das zeigt, dass die rasant steigende Anzahl von Spielen auf immer mehr Wegen, global und online verbreitet wird. Hier steht der Jugendschutz vor einer elementaren Herausforderung. Immer mehr Spiele erscheinen online und immer weniger können die geltenden Gesetze von vor über zehn Jahren mit dieser medialen Realität Schritt halten.«

Im Jahr 2014 wurden laut der USK übrigens insgesamt zwölf Berufungsverfahren durch die Ständigen Vertreter oder durch den Anbieter beantragt. In der Hälfte der Verfahren wurde dem jeweiligen Berufungsführer entsprochen. Bei dem Titel Big Bang Empire wurde das einzige Appellationsverfahren im Jahr 2014 durchgeführt, in dessen Anschluss die Kennzeichnung »USK ab 16« vergeben wurde.

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