Eigentlich passten die beiden Ereignisse ja ganz gut zusammen - möglicherweise sogar zu gut: Kurz nach der Ankündigung einer Shenmue-Keynote im Rahmen der Game Developers Conference 2014 im kommenden März machte im Internet die Meldung die Runde, dass Sega in Europa die Markenrechte an Shenmue III beantragt habe.
Zumindest der Markenrechtsantrag hat sich nun jedoch als Scherz herausgestellt: Nach einer Überprüfung der eingegangenen Unterlagen durch das »Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt«, einer Behörde der Europäischen Union, die für die Eintragung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist, wurde der Antrag nun zurückgewiesen.
Gleiches gilt übrigens auch für die Beantragung der Markenrechte an Fallout 4.
Eine Stellungnahme zu diesen beiden konkreten Fällen wollte die Behörde zwar nicht abgeben, wie computerandvideogames.com berichtet. Allerdings legen einige Dokumente den Schluss nahe, dass jede beliebige Person einen entsprechenden Markenrechtsantrag stellen kann - ein Verweis ist dann stets und ohne vorherige Prüfung für kurze Zeit online zu sehen. Erst nachdem sich das Harmonisierungsamt mit dem jeweiligen Antrag beschäftigt hat, werden Fälschungsversuche aussortiert.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.