Wie die Website Kotaku.com berichtet, wird der Online-Service »Sony Network Entertainment America« heute mit »Sony Network Entertainment International« zusammengelegt. Der neue Online-Dienst vereint das PlayStation Network (PSN), Music Unlimited (ehemals Qriocity) und das Streaming-Angebot Video Unlimited. Zeitgleich mit dieser Änderung legt Sony den US-Nutzern des PlayStation Networks neue »Terms of Service« (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vor, die zur weiteren Nutzung des PSN akzeptiert werden müssen. In den US-amerikanischen AGBs weist der Konzern in Absatz 15 darauf hin, dass sämtliche Auseinandersetzungen mit Sony außergerichtlich, direkt mit dem Unternehmen geklärt werden müssen. Eine Klage im Bezug auf einen Streitfall betreffend des PSN-Netzwerkes ist demnach nicht möglich. Im Falle einer Auseinandersetzung muss der Rechtsstreit »one-on-one«, zwischen dem Kunden und dem Unternehmen ausgetragen werden. Ein Zusammenschluss mehrerer Kläger wird nicht akzeptiert.
Sollte der Absatz rechtlich nicht durchführbar sein, oder auf andere Art und Weise rechtswiedrig sein, gilt dieser Teil der Vereinbarung als aus den Nutzungsbedingungen gestrichen, so Sony weiter. In den deutschen AGBs zur Nutzung des PSN taucht oben genannte Passage nicht auf. Deutsche PSN-Nutzer sind demnach nicht von den Einschränkungen betroffen.
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