Sechs Jahre lang liefen die Gerichtsverhandlungen, nun gibt es eine Entscheidung: Sony hat zugestimmt, Käufer der PlayStation 3 dafür zu entschädigen, dass die Konsole mit dem Other-OS-Feature eigentlich einen Linux-Support bieten sollte - es letztlich aber nicht tat, da die Funktion später entfernt wurde.
In der Sammelklage vertraten die Anwälte die Rechte von etwa zehn Millionen PS3-Käufern vor Gericht. Und die haben nun die Möglichkeit, 55 US-Dollar zu erhalten - sollten sie denn Linux auf der Konsole genutzt haben. Käufer, die sich die PlayStation 3 mit der Absicht zugelegt haben, Linux darauf zu nutzen, erhalten 9 US-Dollar.
Hohe Hürden für Entschädigungsqualifikation
Einziges Problem: Die Nachweispflicht liegt bei den Klägern. Wer sich also für die Entschädigung qualifizieren möchte, muss zunächst nachweisen, dass er die Fat-Version der Konsole zwischen dem 1. November 2006 und dem 1. April 2010 erworben hat - und außerdem, dass er die Other-OS-Funktion genutzt hat.
Zusätzlich gilt es, unter Eid auszusagen, dass Linux tatsächlich installiert wurde, Kaufbelege zu hinterlegen und eine Seriennummer anzugeben. Einige dieser Dinge dürften für einen Großteil der Käufer bis zu zehn Jahre später nur schwierig zu erfüllen sein.
Gut möglich also, dass Sony mit nur geringen Entschädigungsleistungen aus der Sache herauskommt - und weit unter dem Maximalbetrag von rund 550 Millionen US-Dollar bleibt. Zumal ein Großteil der zehn Millionen PS3-Käufer aus besagtem Zeitraum vielleicht auch gar keine Ansprüche geltend machen möchte.
Auf den 2,25 Millionen US-Dollar Anwaltskosten bleibt der Konsolenhersteller jedoch sitzen.
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