Der Verbraucherschutz warnt vor dem eShop. Nintendo verstoße laut der norwegischen Verbraucherschutz-Zentrale mit einer bestimmten Klausel im eShop nämlich gegen EU-Recht.
Nachdem sich Norwegen schon im Februar 2018 bei Nintendo of Europe über den eShop beschwert hatte, muss sich nun auch die deutsche Justiz mit dem Fall auseinandersetzen. Denn bislang zeigt das Traditionsunternehmen offenbar keine Einsicht.
Diese eShop-Klausel verstößt gegen EU-Recht
Worum geht's? Laut des norwegischen Verbraucherschutzes ist es rechtswidrig, dass es Nintendo Spielern nicht erlaubt, Vorbestellungen im eShop wieder zu stornieren. Wer aktuell ein Spiel im eShop vorbestellt, der besiegelt damit auch den Kauf.
Was hat Deutschland damit am Hut? Schließlich ist Norwegen ja nicht einmal Teil der EU... stimmt, allerdings gehört Norwegen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), und hier gelten die Verbraucherrechterichtlinien der Europäischen Union.
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Weil sich der Sitz von Nintendo of Europe in Deutschland befindet, wendete sich der norwegische Verbraucherschutz an Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen, der sich nun mit dem Fall befassen muss. Und da Nintendo keine Einsicht zeigt, muss jetzt das Berliner Landgericht entscheiden.
Was bedeutet das für Spieler? Auf kurze Sicht einmal nichts. Weitere Schritte sollen in den kommenden drei bis vier Wochen erfolgen. Ein Urteil wird allerdings erst für Ende nächsten Jahres erwartet. Damit dürfte die eShop-Klausel erst einmal bestehen bleiben.
Das ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich der Verbraucherschutz einschaltet, wenn es um die Online-Shops von Spielemachern geht. Vor einigen Monaten erhielt Sony ebenfalls eine Abmahnung wegen einer bestimmten Klausel den AGBS des PlayStation Network.
Quelle: Pressfire
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