Der Publisher und Spielentwickler Electronic Arts hat sich die Markenrechte an Javelin beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Europa sichern lassen. Der Markenrechtsantrag betrifft explizit die Kategorien Kategorien 9 und 41, hinter denen sich Spielesoftware und Onlinespielesoftware verbirgt.
Das jedoch bedeutet nicht zwangsläufig, dass es sich bei dem möglichen neuen Titel auch um ein Onlinespiel handeln muss. Für die entsprechende Kategorie müssen auch Anträge eingereicht werden, die Videospiele mit rudimentären Online-Elementen wie Bestenlisten behandeln.
Was genau sich hinter Javelin verbirgt, bleibt derweil offen. Der englische Begriff bedeutet übersetzt Speer, Wurfspieß oder Speerwerfen. Möglicherweise handelt es sich also um ein Sportspiel oder um ein in der Vergangenheit (Steinzeit, römisches Reich, Mittelalter etc.) angesiedeltes Actionspiel. Oder aber um ein Kriegsspiel: Javelin heißt auch eine bis 1993 eingesetzt Flugabwehrrakete aus britischer Produktion.
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