Wie Rockstar Games per Pressemitteilung bestätigt, erscheintMax Payne 3in Deutschland mit dem USK-Siegel »Keine Jugendfreigabe«. Dabei laufen in der USK-Version jegliche Schießereien mit bewaffneten Bösewichten so ab, wie in der internationalen Fassung; es fehlen also weder Blut- noch Verletzungseffekte in der Version für den deutschen Markt.
»Das Spiel erscheint in Deutschland ungekürzt mit allen Features und Spielmodi der internationalen Version.«
Einziger Unterschied: Während Payne in der internationalen Fassung auch auf unbeteiligte Zivilisten feuern kann, kommen die Passanten in der USK-Version unbeschadet mit dem Schrecken davon. Rockstar Games: »Unbeteiligte Personen sind (...) aus jugendschutzrechtlichen Gründen unverwundbar.«
Im Multiplayer-Part sollen aber USK- und internationale Version vollständig kompatibel zueinander sein. Gemeinsame Mehrspieler-Partien sind also problemlos möglich.
In der Vergangenheit hatte die Action-Serie deutlich mehr Probleme mit dem deutschen Jugendschutz: Max Payne 1 wurde bald nach der Veröffentlichung im Jahr 2001 wegen der »Ästhetisierung von Gewalt« und dem Thema »Selbstjustiz« indiziert. Das gleiche Schicksal drohte auch einer extra für den deutschen Markt entschärften Fassung, die deshalb gar nicht erst veröffentlicht wurde. Max Payne 2 entging 2003 diesem Schicksal und bekam in Deutschland ebenfalls eine USK-18-Freigabe. 2012 strich die Bundeprüfstelle für jugendgefährdende Medien Max Payne 1 – bislang ohne offizielle Begründung - wieder vom Index.
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