LAN-Partys - Schwedische Glücksspielbehörde will »LAN-Party-Steuer« einführen

Aufgrund einer Reform des Glücksspielgesetzes sollen in Schweden Organisatoren von LAN-Partys ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Begründung: Zwischen einem LAN-Verbund aus PCs für eine Runde Quake und Münzautomaten bestehe kein Unterschied.

In Schweden fallen nun LAN-Partys unter das Glücksspielgesetzt, da es »keinen Unterschied zu Münzautomaten« gäbe. Somit werden für Veranstalter saftige Gebühren fällig. In Schweden fallen nun LAN-Partys unter das Glücksspielgesetzt, da es »keinen Unterschied zu Münzautomaten« gäbe. Somit werden für Veranstalter saftige Gebühren fällig.

Mit einem internetfähigen PC kann man bekanntlich auch an Online-Glücksspiel teilnehmen. Und ebenfalls nichts Neues ist, dass Glücksspiel in vielen Ländern auch bestimmten Richtlinien und Gebührenpflicht unterliegt. Sehr wohl neu ist hingegen, dass nun bereits die direkte Vernetzung von zwei PCs unter entsprechende Gesetze fällt. So zumindest nun in Schweden, »dank« einer Reform des Glücksspielgesetzes, welches Veranstaltern und Teilnehmern von LAN-Partys ziemlich tiefe Falten in die Stirn zaubern dürfte.

Die verantwortliche, schwedische Behörde hat nun erklärt, zukünftig Gebühren für die direkte Verbindung von mehrspielerfähigen Computern verlangen zu wollen. Konkret reden wir hier von schlappen 400 Dollar für zwei bis zehn via LAN verkabelten Rechnern, 1.500 Dollar für elf bis 25 und für einen LAN-Verbund, der darüber hinaus geht, mal eben 5.000 Dollar. Das dürfte etwa auf die weltweit größte LAN-Party DreamHack zutreffen, die regelmäßig ausgerechnet in Jönköping, Schweden veranstaltet wird.

Für Johan Röhr, General Counsel des dafür zuständigen »Gambling Board«, ist die Sache jedenfalls eindeutig, wenn man das wirklich so nennen will: »In den Augen des Gesetzes sind das auch nur Münzautomaten. Es gibt da keinen Unterschied.« [Anm: Wer an seinem PC oder seiner Konsole einen Münzschlitz besitzt, möge uns bitte ein Bild zukommen lassen.]

Als wäre das noch nicht genug, könnten LAN-Party-Veranstalter sogar dazu gezwungen werden, zusätzlich zu dieser neuen Steuerabgabe auch noch eine Extra-Gebühr abzudrücken, sollte sich das Gambling Board dazu entscheiden, die LAN zu überwachen.

»Sie setzen unser Geschäft mit Spielautomaten in Kneipen gleich. Natürlich ist man da angepisst.«, freut sich Erik de Basso, Accounting Manager des LAN-Party-Veranstalter Inferno Online.

Das Gamling Board fordert mittlerweile alle Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die LAN-Partys organisieren, dazu auf, eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Diese ist dann 2 Jahre gültig. Für rein private Veranstaltungen ist dies, zumindest bisher, nicht nötig. Das wäre ja auch noch schöner.

Das Ganze gilt übrigens wohl zum Beispiel nicht für Internet-Cafes, in denen die Rechner primär für andere Zwecke vernetzt sind, als zum spielen.

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