Jugendschutz: USK verankert Nutzungsrisiken für Bewertung digitaler Spiele in den Leitkriterien

Anfang 2023 hielten die Nutzungsrisiken bei der Vergabe von Altersfreigaben durch die USK Einzug in die Prüfkriterien, nun werden sich auch in den Leitkriterien festgehalten.

Knapp zwei Jahre nach Einführung der Nutzungsrisiken zur Bewertung digitaler Spiele werden diese auch in die Leitkriterien aufgenommen. Knapp zwei Jahre nach Einführung der Nutzungsrisiken zur Bewertung digitaler Spiele werden diese auch in die Leitkriterien aufgenommen.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat bekannt gegeben, dass die Nutzungsrisiken für die Bewertung digitaler Spiele in den eigenen Leitkriterien verankert werden. Laut der USK wurde dieser Beschluss Mitte Dezember vom USK-Beirat gefasst, in dem auch Institutionen wie das Familienministerium vertreten sind.

Die Online-Nutzungsrisiken fließen bereits seit Anfang 2023 in die Bewertung von Spielen und die damit verbundene Vergabe von Alterseinstufungen ein und haben laut USK bei einem knappen Drittel der Spiele mit diesen Nutzungsrisiken zu einer höheren Einstufung geführt.

Diese Nutzungsrisiken sind nun in den USK-Leitkriterien verankert

  • Kommunikations- und Kontaktfunktionen
  • Kauffunktionen
  • Glücksspielähnliche Mechanismen
  • Exzessive Mediennutzung
  • Datenweitergabe an Dritte
  • Nicht altersgerechte Kaufappelle
  • Problematische Werbeinhalte

Wie die USK in der entsprechenden Pressemitteilung verlauten lässt, hätten sich die erweiterten Prüfkriterien in den vergangenen zwei Jahren so bewährt, dass sie nun in die Leitkriterien der Institution aufgenommen werden würden.

Die angesprochenen Nutzungsrisiken sind für Eltern und Erziehungsberechtigte ebenfalls seit Anfang 2023 gut auf den Verpackungen von Videospielen sichtbar – damals wurden neue Hinweise eingeführt. Wie die aussehen und was ihr sonst noch dazu wissen müsst, könnt ihr hier nachlesen:

Die USK ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche, ist allerdings staatlich anerkannt. Träger ist die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH, ein Gesellschafter ist der deutsche game-Verband.

Damit ein Spiel in Deutschland im Einzelhandel erscheinen kann, muss es eine USK-Kennzeichnung bekommen, eine Prüfung ist also verpflichtend. Die USK organisiert die entsprechenden Prüfverfahren. Mehr zur USK und der anderen wichtigen Jugendschutz-Institution in Deutschland – der BzKJ – findet ihr im oben verlinkten Artikel.

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