Jugendschutz in Deutschland: USK und BzKJ

Wenn es um Computer- und Videospiele geht, hat Deutschland eines der strengsten Jugendschutzsysteme der Welt. Die wichtigsten Institutionen hierfür sind die USK und die BzKJ. Hier stellen wir beide vor.

USK und BzkJ kümmern sich in Deutschland um Altersfreigaben und Indizierungen. USK und BzkJ kümmern sich in Deutschland um Altersfreigaben und Indizierungen.

Nicht jedes Spiel ist für alle Personen geeignet. Insbesondere Kinder und Jugendliche können durch bestimmte Inhalte wie Gewaltdarstellungen in Spielen nachhaltig beeinträchtigt werden.

Um die Jugend entsprechend zu schützen, gibt es in Deutschland klare und strenge Auflagen, die im Jugendschutzgesetz (kurz JuSchG) festgehalten sind.

Für die Kategorisierung und entsprechende Alterseinstufungen ist hierzulande die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz USK) zuständig. 

Was die USK genau tut

Die USK wurde 1994 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist keine staatliche, sondern eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche, ist allerdings staatlich anerkannt. Träger ist die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH, ein Gesellschafter ist der deutsche game-Verband.

Damit ein Spiel in Deutschland im Einzelhandel erscheinen kann, muss es eine USK-Kennzeichnung bekommen, eine Prüfung ist also verpflichtend. Die USK organisiert die entsprechenden Prüfverfahren.

In Vorbereitung dafür werden die eingereichten Spiele von Spielesichter*innen durchgespielt und dann einem Prüfgremium von Jugendschutzsachverständigen präsentiert, das sich aus vier ehrenamtlichen Personen und einem oder einer ständigen Vertreter*in der Landesjugendbehörden zusammensetzt.

Das Gremium entscheidet anschließend nach festgelegten Kriterien über die Alterseinstufung eines Spiels. Diese gliedern sich wie folgt auf, die entsprechenden Etiketten finden sich an den Vorderseiten der Spielen:

  • Ab 0 freigegeben
  • Ab 6 freigegeben
  • Ab 12 freigegeben
  • Ab 16 freigegeben
  • Ab 18 freigegeben

Die Alterseinstufungen im Überblick. Die Alterseinstufungen im Überblick.

Zu den genauen Kriterien für die einzelnen Alterseinstufungen auf USK.de

Diese Alterskennzeichnungen sind verpflichtend und keine Empfehlungen. Beim Kauf muss also das Alter des Käufers oder der Käuferin überprüft werden. 

Online-Spiele und Prüfkriterien

Online-Spiele in digitalen Stores müssen seit 2021 ebenfalls mit Alterskennzeichnungen versehen werden. Diese werden ebenfalls von der USK vergeben, hier im Rahmen des International Age Rating Coalition (kurz IARC)-Systems. 

IARC ist ein Zuammenschluss von diversen Altersbewertungs-Organisationen auf der ganzen Welt, darunter auch die USK. Da nicht jedes Online-Spiel von der USK getestet werden kann, gibt es einen Fragebogen, den Publisher/Entwickler*innen ausfüllen können, um anhand dessen Ergebnis eine entsprechende Alterseinstufung zu bekommen. 

Seit Anfang 2023 hat die USK ihre Prüfkriterien erweitert. Alle seitdem zur Prüfung eingereichten Spiele werden neben den eigentlichen möglichen gefährdenden Inhalten auch auf Online-Risiken wie Ingame-Chats oder Glücksspielmechaniken untersucht. Entsprechende Erkenntnisse und Ergebnisse darauf sind auf den Verpackungen auf der Rückseite zu sehen. 

Während eines Prüfvorgangs kann es vorkommen, dass das Prüfungsgremium Tatbestände für eine mögliche Indizierung feststellt. Ein Kriterium ist dabei laut USK beispielsweise explizite Gewaltdarstellung, die verrohend wirken kann.

Wird dies festgestellt, darf nach dem Jugendschutzgesetz keine USK-Kennzeichnung erfolgen. Das Spiel kann dann ohne die Kennzeichung zwar an Erwachsene verkauft werden, eine Abgabe an Kinder und Jugendliche ist allerdings verboten.

BzKJ: Zuständig für Indizierungen

Bei einer Indizierung wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (kurz BzKJ) tätig, die manchen von euch eventuell unter ihrem älteren Namen BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) bekannt sein dürfte. Diese staatliche Bundesbehörde hat ihren Sitz in Bonn und ist für den medialen Jugendschutz zuständig. 

Eine Indizierung eines nicht gekennzeichneten Spiels kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag von einem Jugendamt oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe dafür gestellt wird. Die BzKJ prüft dann diesen Antrag und entscheidet über eine mögliche Indizierung.

Wird ein Spiel indiziert, bedeutet es nicht, dass es verboten oder dessen Besitz strafbar ist. Stattdessen gilt weiterhin, dass der Titel nur an Erwachsene verkauft werden darf, darüber hinaus gilt ein striktes Bewerbungsverbot. Dazu zählt beispielsweise auch, den entsprechenden Titel offen in einem Laden auszulegen.

Es gilt: Sobald ein Spiel eine Alterskennzeichnung von der USK bekommen hat, kann es nachträglich nicht mehr indiziert werden. 

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