Die Verwirrung um die Preise der PS4- und PS5-Version von Horizon Forbidden West hat die Gemüter erhitzt. Die PS4-Version ist im PS-Store für rund 70 Euro zu finden, während die technisch bessere PS5-Version circa 80 Euro kostet.
Das Verrückte: Die PS5-Version ist beim Kauf der PS4-Version mit enthalten. Somit sollten Spieler*innen in jedem Fall zur PS4-Version und dem anschließenden kostenlosen Update auf die PS5-Version greifen, um 10 Euro zu sparen. Doch bei dieser verwirrenden Preispolitik blickt nicht jeder Verbraucher durch, was sich ein Anwalt nun zu Herzen nimmt.
Anwalt wirft Sony „irreführendes“ Marketing vor
Der amerikanische Anwalt Richard Hoeg hat sich auf seinem Youtube-Kanal Hoeg Law über Sonys Preispolitik ausgelassen. Er wirft dem Unternehmen vor, absichtlich mithilfe der unterschiedlichen Preise zu verwirren, um den Kaufinteressierten den Preisaufschlag aus der Tasche zu ziehen. So wird im Store von Sony zuerst die PS5-Version beworben und erst darunter findet sich die günstigere PS4-Version:
Link zum YouTube-Inhalt
Zusätzlich werden Personen, die nicht tagtäglich mit Videospielen umgehen, noch weiter verwirrt. Auf der offiziellen Seite von Horizon Forbidden West erklärt Sony nämlich noch, dass die Standardversion keine Dual Entitlement-Funktion besitzt. Das Feature wurde im Nachhinein eingeführt, doch die Seite wurde niemals aktualisiert.
Das könnte beispielsweise älteren Leuten zum Verhängnis werden, die ihren Liebsten eine kleine Freude machen wollen und sich informieren, welche Versionen es von Horizon Forbidden West gibt.
Falls ihr das Thema nicht mitbekommen habt, könnt ihr euch folgenden Artikel anschauen, um im Bilde zu sein:
Weitere News zum Spiel gibt es auf GamePro:
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Möglichkeit zur Sammelklage
Gegenüber VGC bestätigte Hoeg, dass er in diesem Fall eine Möglichkeit zur Sammelklage sehen würde:
Ich denke schon, dass eine solche Sache die Möglichkeit einer Sammelklage bieten könnte. Viele einzelne Bundesstaaten (ganz zu schweigen von Gerichtsbarkeiten außerhalb der USA) haben Gesetze zu betrügerischen Handelspraktiken, die zivilrechtliche Klagen zulassen, und es wäre nicht überraschend, wenn eine Sammelklage von einer Anwaltskanzlei zu so etwas eingereicht würde.
Doch ob so eine Klage überhaupt Anklang findet, hängt unter anderem von der Summe ab, die durch die 10 Euro Aufschlag erreicht werden. Ginge man beispielsweise davon aus, dass mit 20 Millionen verkauften Einheiten rund 200 Millionen Euro mehr eingenommen werden würden, müsste man erst prüfen, ob diese Summe ausreichend ist.
Immerhin hat Sony seitdem die Information bei der PS4-Version hinzugefügt, dass diese ein kostenloses Upgrade auf die PS5-Version enthält. Doch allein diese Tatsache reicht nicht aus, um Verbraucher*innen vor dem Kauf der teureren PS5-Version zu schützen.
Stimmt ihr mit der Meinung des Anwalts zur Preispolitik von Sony überein?
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