In den USA kommt es hin und wieder zu recht skurrilen Klagen - etwa aufgrund von Kaffeebechern mit überraschend heißem Inhalt, die dem ungeschickten Kläger auch schon einmal 640.000 US-Dollar einbringen können oder aufgrund gelöschter Spielstände.
Auch Rockstar Games und Take-Two, die sich beide für den Open-World-Actiontitel GTA 5verantwortlich zeichnen, sahen sich zuletzt mit einer etwas ungewöhnlichen Sammelklage konfrontiert. Grund war die zweiwöchige Verzögerung, mit der der Grand Theft Auto Online genannte Online-Part des Spiels freigeschaltet wurde - obwohl er explizit auf der Packung Erwähnung fand. Den Klägern zufolge handelte es sich dabei aufgrund der angeblich irreführenden Angaben auf der Spiel-Verpackung um ein unrechtmäßiges, unfaires und betrügerisches Verhalten seitens der Hersteller. Eine Einschätzung, die die zuständige Richterin Virginia A. Phillips jedoch nicht teilte und die Klage folglich abwies. Ihre Begründung: Im Verpackungs-Text sei nicht die Rede von einer direkten Verfügbarkeit des Mehrspieler-Parts gewesen.
Grand Theft Auto Online wurde am 1. Oktober 2013 kostenlos für alle Käufer des bereits am 17. September 2013 erschienenen GTA 5 freigeschaltet. Seitdem hat Rockstar Games dem Online-Part seines Open-World-Spiels diverse neue Inhalte spendiert, darunter ein Werkzeug, mit dem Spieler eigene Inhalte wie Rennen oder Deathmatches erstellen können. Später sollen auch noch Online-Raubüberfälle folgen.
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