Blizzard zieht eine einstweilige Verfügung gegen einen »Diablo 3«-Goldseller aus Deutschland zurück. Der Handel mit der virtuellen Währung ist dem Entwickler zwar ein Dorn im Auge, eine andere Instanz hat jedoch nun die Empfehlung ausgesprochen, die einstweilige Verfügung zurückzuziehen, der die Macher des Hack-n-Slay-Spiels nun nachgekommen sind. Für die zukünftige Verfahrensweise bei solchen Angeboten könnte sich zumindest für deutsche Unternehmen damit eine Kehrtwende abzeichnen.
Schon im Jahr 2013 hatte das Landgericht Hamburg ohne mündliche Verhandlung die einstweilige Verfügung gegen die Bossland GmbH erlassen, die eine Internetseite betreibt, auf der Spieler gegen echtes Geld Gold und andere Spielgegenstände für Diablo III kaufen können. Der Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat dieser Entscheidung nun aber eine Absage erteilt und Blizzard muss nun die Kosten beider Verfahren tragen.
Zwetan Letschew, der Geschäftsführer der Bossland GmbH sagte dazu:
"Ich bin froh, dass nach zahlreichen Jahren, ein Oberlandesgericht sich endlich zutreffend und detailliert mit der juristischen Bewertung auseinandergesetzt hat und die Kernpunkte der Rechtslage derart sauber herausgearbeitet hat. Es zeigt sich endlich doch, dass die deutsche Rechtslage Wettbewerb fördern anstatt behindern will, weswegen ich optimistisch bin, dass auch der Bundesgerichtshof unsere anderen Geschäftsmodelle als zulässig ansehen wird."
Dies ist allerdings nicht das einzige Verfahren, das die beiden Streitparteien momentan gegeneinander ausfechten. Einer der weiteren Streits ist momentan sogar beim Bundesgerichtshof angekommen. Wir dürfen gespannt sein, was es in Zukunft noch zu berichten gibt.
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