Seite 3: Deutsche Wolfenstein 2-Version - Das sagt der Anwalt: "Das Hakenkreuz-Verbot ist ein Irrglaube"

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"Pauschale Verbote sind kaum sinnvoll"

Was muss (rechtlich oder gesellschaftlich) passieren, um Videospiele mit Filmen gleichzustellen?

Ich gehe davon aus, dass es eine rechtliche Gleichstellung bereits gibt. Sie ist in Art. 5 Grundgesetz und in § 86 III StGB vorgesehen. Das Problem liegt darin, dass die OLJB (oberste Landesjugendbehörden) sich an einem offensichtlichen Fehlurteil aus dem Jahr 1998 festhalten und somit die Festlegung klarer Richtlinien für den Jugendschutz im Computerspielebereich und eine differenzierte Behandlung des Themas verhindern.

Das ist aus deren Position allerdings auch nachvollziehbar, denn wer möchte schon als "Befreier der Hakenkreuze" gelten. Politisch sicherer ist es dann abzuwarten, bis einem ein Gericht oder die Politik neue Vorgaben geben. Formal wird man wohl gerichtlich gegen eine Ablehnung einer Wertung bei der USK vorgehen müssen, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen.

In der deutschen Version von Wolfenstein 2: The New Colossus wurden alle Hakenkreuze durch ein alternatives Symbol ersetzt. In der deutschen Version von Wolfenstein 2: The New Colossus wurden alle Hakenkreuze durch ein alternatives Symbol ersetzt.

Viele Publisher veröffentlichen spezielle deutsche Versionen, in denen entsprechende Symbole entfernt werden. Doch wenn man sich die Indizierungs- und Beschlagnahmepraxis der letzten Jahre anschaut, stellt man fest, dass BPjM und Staatsanwaltschaften fast nie gegen die internationalen Versionen tätig wurden. Muss ein Medium eigentlich beschlagnahmt sein, um gegen § 86a zu verstoßen?

Nein, das sind tatsächlich unterschiedliche Zuständigkeiten und Entscheidungsebenen. Für ein Verfahren nach §§ 86, 86a, 130, 131 StGB sind die allgemeinen Strafverfolgungsbehörden - also die Staatsanwaltschaft - zuständig. Über die Strafbarkeit (und Beschlagnahme) entscheidet allein ein Strafgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese wird nur dann einen Antrag stellen, wenn eine entsprechende Strafanzeige vorliegt und sie von einer Verurteilung ausgeht. Im Rahmen eines solchen Ermittlungsverfahrens kann ein Gericht auch die Beschlagnahme anordnen.

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Die BPjM entscheidet aber nur über ein Vertriebsverbot nach Jugendschutzrecht. Im Rahmen der Entscheidung spricht die BPjM eine Prognose zur Strafbarkeit aus, zuständig für das Strafverfahren ist sie aber nicht und ihre Entscheidung hat auch keine Wirkung im Hinblick auf die Strafbarkeit der Inhalte.

Manche Kritiker werfen Bethesda vor, durch die Änderungen an Wolfenstein 2: The New Colossus geschichtsrevisionistisch gehandelt zu haben. Fällt das Weglassen von NS-Verbrechen unter eine strafbare Holocaust-Leugnung?

Das geht dann doch zu weit. Das Leugnen des Holocaust ist als Volksverhetzung strafbar. Nur weil in einer fiktiven Welt, in der keine Nationalsozialisten vorkommen, der Holocaust nicht thematisiert wird, können wir nicht von Volksverhetzung ausgehen. Ob es einer politischen Verantwortung gerecht wird, die Deutschen nicht mit den grausamen Verbrechen des Dritten Reichs zu konfrontieren, kann man sicherlich diskutieren, aber hier würde ich auch einen Games Publisher nicht übermäßig in die Pflicht nehmen wollen. Etwas anderes wäre es, wenn einem Spieler durch die Handlung eines Spiels nahe gelegt wird, dass es einen Holocaust nie gegeben hätte. Ein "nicht thematisieren" reicht dafür nicht aus.

Ist es rechtlich notwendig, deutsche Spieler per Geolock (zum Beispiel auf Steam, im PSN oder Xbox Store) davon abzuhalten, die internationale Version eines Spiels zu nutzen?

Ich würde einem Plattformbetreiber immer dazu raten, eine solches Geoblocking durchzuführen, allein schon um sich nicht selbst dem Risiko von Ermittlungsverfahren auszusetzen, egal ob diese am Ende positiv ausgehen oder nicht. Ich bin als Plattformbetreiber auch kaum in der Lage einzuschätzen, ob die Inhalte des Spiels zulässig sind oder nicht.

Der Plattformbetreiber müsste dann jedes einzelne Produkt prüfen, ob die Kunstausnahme greift oder ob doch eine billigende Darstellung vorliegt. Inzwischen haben wir mit dem IARC Verfahren (International Age Rating Coalition) auch ein sehr gutes Jugendschutzmodel gefunden, das einen weitestgehend rechtssicheren Onlinevertrieb ermöglicht, wenn der Store an IARC angeschlossen ist.

Meiner Ansicht nach bedarf es gerade auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen einer differenzierten Befassung mit dem Thema. Pauschale Verbote sind sowohl verfassungsrechtlich als auch pädagogisch kaum sinnvoll. Wichtiger wäre es Richtlinien wie auch in den übrigen Bereichen des Jugendschutzes zu haben, die sowohl die Schöpfer von Spielen als auch deren Konsumenten ernst nehmen und sich nicht hinter falschen strafrechtlichen Erwägungen verstecken. Ein Verkaufsverbot für Spiele wie South Park wegen eines Hakenkreuzes sorgt auf beiden Seiten nur für Unverständnis, wenn man abends in der heute Show sieht, wie ein Hakenkreuz aus Wiener Schnitzel geformt wird, um sich über aktuelle Politik in Österreich lustig zu machen.

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