Rund vier Monate nach dem Release des Action-Rollenspiels Dead Island hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Spiel von Deep Silver erneut überprüft und am 11. Januar herabgestuft. Statt auf Liste B befindet sich der actionreiche Titel nun auf Liste A und ist somit nicht mehr als »strafrechtlich bedenklich einzustufen«.
Im November 2011 entschied sich die BPjM vorläufig dafür, Dead Island auf Liste B zu setzen. Das Institut betrachtet die Inhalte des Spiels immer noch als jugendgefährdend.
Das bedeuten Liste A/B:
A) Die Bundesprüfstelle führt in Teil A alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der Bundesprüfstelle keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben.
B) Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.
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