Über die offizielle Xbox-Website hat Microsoft neue Informationen zu Nutzungsrechten, Gebrauchtspielen und Kinect-Pflicht der Xbox One veröffentlicht. Zwar klärt das Unternehmen damit viele offene Fragen, stellt DRM-Kritiker aber keineswegs zufrieden.
Beim Thema »Onlinezwang« gibt es konkrete Zahlen: Die eigene Xbox One muss alle 24 Stunden mit dem Internet verbunden werden um weiter Spiele spielen zu können. Loggt man sich mit dem eigenen Gamertag an der Konsole eines Freundes ein, muss die Xbox One aber sogar stündlich ins Netz.
Zwar stehen neben dem Digitalvertrieb über Xbox LIVE nach wie vor Xbox One-Spiele im Händlerregal, letztlich nutzt man die enthaltenen Datenträger aber nur zur Installation und Verknüpfung des Spiels mit seinem Gamertag.
Einfaches Ausleihen eines Spiels an einen Freund geht auch weiterhin - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Denn anders als bei Xbox-360-Spielen ist es bei Xbox-One-Titeln nur möglich, ein Spiel an genau einen Freund auszuleihen. Besagter Kumpel muss zudem seit mindestens 30 Tagen auf der Freundesliste des Spielbesitzers stehen. Zudem warnt Microsoft, dass das Ausleihen von Spielen voraussichtlich noch nicht zum Verkaufsstart der Xbox One möglich sein wird.
Immerhin: Ans eigene Gamertag geknüpfte Spiele kann man von jeder anderen Xbox-One-Konsole aus herunterladen und spielen. Diese Titel stehen zudem bis zu zehn Familienmitgliedern zur Verfügung.
Die in der Vergangenheit befürchteten »Gebrauchtspielsperren« gibt es in der Xbox One - Microsoft betont aber, dass die Entscheidung ob diese aktiv sind beim Publisher des jeweiligen Spiels liegt. So liegt es beispielsweise im Ermessen von Electronic Arts, ob man sein FIFA 14 gebraucht weiterverkaufen kann. So oder so kann der Gebrauchtverkauf nur bei teilnehmenden Händlern erfolgen, die direkte Weitergabe im privaten Umfeld fällt also flach.
Auch zur 3D-Kamera Kinect und der damit verbundenen Datenschutzfrage gibt es neue Informationen. So soll jeder Benutzer einstellen können, welche Daten Kinect sammelt und wie diese benutzt werden dürfen.
Zudem darf man Kinect »pausieren« - von der komplett Abschaltung ist jedoch keine Rede. Wenn die Konsole ausgeschaltet ist, hört Kinect standardmäßig nur auf den Befehl »Xbox an«. Laut Microsoft lässt sich jedoch auch diese Funktion deaktivieren. Microsoft betont zudem, dass Kinect niemals Gespräche im Raum aufzeichnen oder gar hochladen würde. Einige Anwendungen können aber gezwungenermaßen Kinect erfordern und funktionieren ohne die Kamera nicht oder nur eingeschränkt.
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