Microsoft sichert sich in den USA gegen Sammelklagen ab: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kauf einer Xbox One untersagt der Konsolenhersteller aus Redmond seinen Kunden in Streitfällen das Einreichen eines sogenannten Class-Action-Lawsuits. Sollte es zu einer solchen Situation kommen, erklären sich Käufer der Next-Gen-Konsole mit Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit, lediglich ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Bei Sammelklagen, wie sie in den USA initiiert werden können, ist es ausreichend, wenn sich ein Kläger gegen den Beklagten durchsetzt. Dieser Präzedenzfall erlaubt es im Anschluss allen Betroffenen, die dieselben Rahmenbedingungen vorweisen können, auch dieselben Schadensersatzforderungen geltend zu machen. In Deutschland ist dieses Klagemodell allerdings nicht möglich - hierzulande kann also ohne Einschränkungen der ordentliche Rechtsweg eingeschlagen werden
Ähnlich ist Microsoft übrigens bereits bei seinem Online-Dienst Xbox Live vorgegangen. Auch hier untersagt der US-Konzern seit Dezember 2011 das Einreichen von Sammelklagen. Genauso verfahren auch Sony bei seiner PlayStation 3 und Valve bei Steam.
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