Xbox One - Gebrauchtspiele nur mit Vollpreis-Gebühr & Account-Bindung

Microsoft hat Details zur Account-Bindung von Spielen und dessen Auswirkungen auf den Verlieh und den Gebrauchthandel bekannt gegeben. Demnach muss für ein bereits gekauftes Spiel eine Gebühr bezahlt werden, wenn es auf einem Account aktiviert wird.

Für weiterverkaufte Titel auf der Xbox One wird offenbar eine Gebühr in Höhe des Originalpreises fällig. Für weiterverkaufte Titel auf der Xbox One wird offenbar eine Gebühr in Höhe des Originalpreises fällig.

Obwohl die Xbox One keine Always-On-Konsole werden wird, werden Spiele bei der Installation an den Account des jeweiligen Nutzers gebunden. Wie Kotaku von Microsoft erfahren hat, gibt es dafür zu jedem Titel für Xbox One einen Code, der bei der Installation eingegeben wird und das Spiel an den Xbox Live Account knüpft. Nach dieser Online-Aktivierung kann man uneingeschränkt von der Festplatte spielen - ohne Installation läuft nichts.

Wer sich ein bereits aktiviertes Spiel ausleiht oder gebraucht kauft, muss eine Gebühr bezahlen, um das Spiel auf dem eigenen Account nutzen zu können. Microsoft-Vize Phil Harrison dazu: »Die Daten sind auf der Disc, man kann sie einem Freund ausleihen und er kann es auf seiner Xbox One installieren. Er muss dann die Rechte zum Spielen über Xbox Live erwerben«. Umgehen lässt sich dies wohl nur, wenn der Freund auf dem Account des ursprünglichen Besitzers spielt.

Der Betrag für das erneute Aktivieren auf einem zweiten Account soll (zumindest im Fall eines neuen Titels) dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen. Wer das Spiel ausleiht oder gebraucht kauft, wird also erneut zum Vollpreis zu Kasse gebeten. Microsoft kündigte jedoch eigene Pläne für einen Online-Handel mit Gebrauchtspielen an, Details hierzu sind jedoch noch unklar. Harrison bestätigte, dass Xbox-One-Titel online weiterverkauft werden können. Larry Hryb vom Microsoft schrieb dazu außerdem: »Wir können heute lediglich bestätigen, dass die Kunden die Möglichkeit haben werden, Spiele für Xbox One zu tauschen und im Einzelhandel in Zahlung zu geben.«

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