Verfolgung von Raubkopierern - Staatsanwälte lenken ein

Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wollen sich die Staatsanwälte große Fische konzentrieren

Drei Generalstaatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen kündigen in einer Verfügung an, sich in Zukunft vermehrt auf die großen Fische der Software-Piraterie zu konzentrieren. Eine ähnliche Vorgehensweise sei bereits in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt an der Tagesordnung. Die Verfügung beinhaltet, dass eine Verletzung des Urheberrechts in Internet-Tauschbörsen nur noch strafrechtlich erfolgt, wenn diese im gewerblichen Ausmaß geschieht. Den hierfür anzulegenden Maßstab haben die zuständigen Staatsanwälte auf einen Schaden von mindestens 3000 Euro festgelegt. Mit einer strafrechtlichen Verfolgung wäre dann erst bei einer unrechtlichen Aneignung von bis zu 3000 Musik- oder aber 200 Film-Dateien zu rechnen.

Schon seit geraumer Zeit klagten die Strafverfolger in Nordrhein-Westfalen über die Flut von monatlich 5500 Strafanzeigen, die von der Porno-, Musik- und Filmindustrie gestellt werden. Für die Ermittlung der jeweiligen Computernutzer würde pro Monat eine halbe Million Euro an Steuergeldern aufgewendet. Den Rechteinhabern würde es nach Angaben der Staatsanwaltschaft primär nicht um die eigentliche Strafverfolgung gehen. Vielmehr stünde eine Akteneinsicht und der darin vermerkte Name des Raubkopierers im Interesse der Anzeigenden, um damit eine spätere zivilrechtliche Verfolgung einleiten zu können.

Der Justizsprecher betonte jedoch, dass das Herunterladen von geschützter Musik bzw. von Filmen auch weiterhin kriminell sei. Der Industrie versprechen die Landes-Justizminister indes einen direkten Auskunftsanspruch bei den Internet-Zugangsanbietern. Ein entsprechender Gesetzentwurf müsste jedoch von der Bundesregierung erst vorgelegt werden.

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