Urteil: Nintendo muss Rückgabe digitaler Spiele wohl doch bis zum Release erlauben

Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilt, dass das Widerrufsrecht auch für Spiele gilt, die per Preload schon vor Release heruntergeladen, aber noch nicht gespielt werden konnten.

In Nintendos eShop konnten lange überhaupt keine vorbestellten Spiele zurückgegeben beziehungsweise storniert werden. In Nintendos eShop konnten lange überhaupt keine vorbestellten Spiele zurückgegeben beziehungsweise storniert werden.

Nintendo hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Dabei geht es um die Möglichkeit, im eShop vorbestellte Spiele bis kurz vor Release zurückgeben zu können. Lange Zeit war es überhaupt nicht möglich, Vorbestellungen in Nintendos Online-Shop zu stornieren. Mittlerweile geht das zwar, aber nur bis sieben Tage vor dem Launch des Titels, aber das ändert sich durch das neue Urteil jetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt sagt: Das heruntergeladene Spiel ist bis zum Erscheinungstermin quasi wertlos, darum muss es auch noch zurückgegeben werden können.

Nintendo muss Rückgabe von eShop-Downloads bis Release ermöglichen

Verbraucherschützer*innen, assemble! Aufgrund einer Beschwerde der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet und eines Durchsetzungsersuchens der norwegischen Verbraucherschutzbehörde NCA hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Verbraucherzentrale-Bundesverband mit einer sogenannten Rechtsdurchsetzung beauftragt. Das Ganze geht eigentlich schon seit 2018 hin und her:

Rückgaberecht gilt bei Preloads: In einem ersten Urteil des Landgerichts waren die Bestrebungen gescheitert und Nintendo hatte gewonnen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht jetzt allerdings wieder widerrufen. Das heißt: Das standardmäßige Widerrufsrecht und die 14-tägige Rückgabefrist gelten auch bei Spiele-Downloads vor dem Release, die noch gar nicht nutzbar sind.

Das sind die Gründe: Weil das Spiel trotz Download bis zum Launch noch gar nicht spielbar ist, seien die Voraussetzungen für die von Nintendo angeführte Ausnahmeregelung nicht gegeben. Der Titel konnte nicht gespielt und damit der Download auch nicht genutzt werden. Bis zur Freischaltung sei das Spiel damit wertlos und Nintendo habe dementsprechend auch noch keinen Vertrag erfüllt.

Falls ihr noch nach ein paar Titeln für eure Switch sucht, die ihr nicht vorbestellen braucht, weil sie schon längst draußen (und total großartig) sind:

Falls ihr aber doch unbedingt was zum Vorbestellen sucht:

Wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbz) schreibt, sei Nintendo of Europe von den Richtern nahegelegt worden,"den Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt anzuerkennen". Dem sei Nintendo nachgekommen und der Klage wurde offenbar in vollem Umfang stattgegeben. Daraufhin soll sowohl im eShop Deutschlands, als auch in dem von Norwegen bereits eine entsprechende Änderung erfolgt sein.

Wolltet ihr schon mal einen Preload stornieren und konntet nicht? Was habt ihr dann gemacht?

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