PSN - Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen Kundenfeindlichkeit ab

Laut der Verbraucherzentrale NRW ist unter anderem der Verfall von Guthaben im PSN kundenfeindlich. Sony erhält deshalb eine Abmahnung.

Der Verbraucherschutz NRW wirft Sony bei einigen PSN-Klauseln Kundenfeindlichkeit vor. Der Verbraucherschutz NRW wirft Sony bei einigen PSN-Klauseln Kundenfeindlichkeit vor.

Der Verbraucherschutz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat Sony eine Abmahnung erteilt. Laut des Vereins seien viele Punkte der AGBs des PlayStation Networks verbraucherfeindlich und seien daher nicht mit dem Gesetzt vereinbar.

Warum genau erhält Sony eine Abmahnung? Der Verbraucherschutz NRW legt Sony gleich mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PSN zur Last.

Verfall von Guthaben im PSN bemängelt

Ein Hauptpunkt ist die Regelung des Unternehmens mit dem Verfall von Guthaben im PSN.

Verfall von Guthaben sei kundenfeindlich: Wer Guthaben im PlayStation Network hat, muss sein Geld bekanntlich innerhalb von 24 Monaten verbrauchen. Wird das Guthaben innerhalb dieses Zeitraums nicht ausgegeben, verfällt es. Das wiederum kritisiert der Verbraucherschutz NRW stark.

Weitere Klauseln der AGB, die der Verbaucherschutz NRW bemängelt:

  • Kunden erhalten vor dem Kauf eines digitalen Spiels keinen Hinweis darauf, dass sie beim Start des Downloads ihr Widerrufsrecht verlieren.
  • Kaufen Minderjährige Inhalte über das PSN, müssen Eltern pauschal alle Kosten tragen. Wovon neben Spielen insbesondere In-App-Käufe betroffen seien.

Was will der Verbraucherschutz erreichen? Sony solle dazu bewegt werden, die vom Verbraucherschutz bemängelten Klauseln der PlayStation Network-AGB nicht mehr zu verwenden.

"Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor Gericht", heißt es.

Wir haben Sony um Statement gebeten und berichten, sofern es ein Update gibt.

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