Falls ihr einen Nintendo-Handheld daheim habt, ist euch sicher schon einmal das Konzept von R4-Karten untergekommen. Diese Datenträger lassen sich in die entsprechenden Slots der DS-Familie stecken, mit ROM-Dateien bespielen und ermöglichen so das Nutzen von illegalen Raubkopien. Das Oberlandesgericht München hat nun aber nach einem mehrjährigen Prozess entschieden, dass R4- und vergleichbar funktionierende Slot-1-Karten illegal sind.
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Das Urteil folgt auf ähnliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes, die technische Maßnahmen zum Kopierschutz bei Videospielen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sehen. Nintendo hatte den Hersteller SR-Tronic verklagt, obwohl dieser nur die entsprechenden Karten herstellt, aber nichts mit den eigentlichen Raubkopien zu tun hat.
Am 22. September wurde das Urteil gesprochen und Nintendo bekam Recht. Der Verkauf und der Vertrieb von Vorrichtungen, die den Kopierschutz umgehen sind somit strafbar und der Geschäftsführer steht nun in persönlicher Schadenersatzpflicht. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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