Vor rund einem Monat nahmen die Betreiber von PietSmietTV ihren Twitch-Kanal in der bisherigen Form vom Netz. Der Grund: Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen forderte die Beantragung einer Rundfunklizenz für den Kanal. Die Betreiber lehnten dies ab und schalteten den Kanal ab. Nun fordert die gleiche Landesmedienanstalt auch Erik Range, besser bekannt als Gronkh, dazu auf, für seinen Livestream-Kanal ebenfalls eine solche Lizenz zu erwerben.
Was für Konsequenzen hat eine Rundfunklizenz?
Eine Rundfunklizenz erhält man nicht einfach so. Mit der Beantragung sind Kosten in mindestens vierstelliger Höhe verbunden und das Unternehmen sowie seine Geschäftsführer müssen sich einer intensiven Prüfung unterziehen lassen. Und sobald man eine Lizenz hat, unterliegt man den gleichen Verpflichtungen wie jeder deutsche Fernsehsender. Zum Beispiel dürfen Inhalte ab 16 Jahren erst ab 22 Uhr ausgestrahlt werden, eine Freigabe ab 18 bedeutet gar eine Ausstrahlung erst nach Mitternacht - so dürften Streamer tagsüber keinerlei Spiele ohne Jugendfreigabe mehr senden. Außerdem müssten sie auf die gleichen strengen Regeln zur Werbung achten, die auch für Fernsehreklame gelten.
Wie die Kollegen von gameswirtschaft.de berichten, hat auch Gronkh nicht vor, diesem Aufruf Folge zu leisten und wehrt sich. Während Peter Smits von PietSmiet den öffentlichkeitswirksamen Dialog mit Politikern sucht, vertritt der Kölner Medienanwalt Jörg Schaller den Streamer und YouTuber Erik Range gegenüber der Landesanstalt.
Präzedenzfall für die Szene
Ranges Anwalt sieht den wichtigsten Faktor für eine Rundfunklizenz nicht gegeben: Ein fester Sendeplan existiere nicht. Der Unterschied zwischen beiden Fällen: PietSmietTV war ein Zweitverwertungskanal, auf dem 24 Stunden an sieben Tagen die Woche aufgezeichnete Videos der Gruppe um Peter Smits ausgestrahlt wurden. Gronkh dagegen sendet zwar an festen Tagen zweimal die Woche live, aber trotzdem eher spontan und ohne klare redaktionelle Planung. Sein Anwalt erklärt:
"Teilweise erfolgt eine Ankündigung (nur) über andere Social Media-Kanäle, in einzelnen Fällen auch gar nicht. So ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen in der 19. Kalenderwoche 2017 keinerlei Live-Stream angeboten worden, da sich Gronkh hierzu emotional nicht in der Lage sah. Eine solche persönliche Entscheidung, ob die relative Regelmäßigkeit eines bestimmten Angebotes ohne technische Notwendigkeit durchbrochen wird – und die sich Gronkh auch für die Zukunft vorbehält – , spricht deutlich gegen einen Sendeplan."
Auch versucht der Anwalt zu argumentieren, dass er die Plattform Twitch als Sender versteht - und nicht der jeweilige Streamer selber für die Verbreitung zuständig sei. Streamer seien in diesem Fall nur die Produzenten. Ob dieses Argument durchgeht und regelmäßige Streamer vor einem Brief der Landesanstalt bewahrt, wird sich zeigen. Würde Gronkh die Lizenz beantragen, hätte dies sicherlich bundesweite Auswirkungen auf die Streaming-Szene - als prominenter Präzedenzfall würden daraufhin sicherlich auch etliche weitere Streamer mit festen Sende-Terminen ins Visier der Landesmedienanstalten geraten.
Wie geht's weiter?
Selbst die Landesmedienanstalten sind sich bewusst, dass die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Internet-Angebote veraltet ist. Sie haben bereits eine Anpassung der Gesetze gefordert - aber auch angekündigt, dass sie bis dahin weiter nach dem geltenden Recht verfahren werden.
Mehr zum Hintergrund:PietSmiet und die Rundfunklizenz - Sendebetrieb auf Twitch vorerst eingestellt
Immerhin: Im neuen Koalitionsvertrag vom 16. Juni der Landesregierung NRW steht bereits, dass es das Ziel ist, die Lizenzpflicht für Live-Streaming-Kanäle abzuschaffen. Doch bis die Koalition aus CDU und FDP das Vorhaben tatsächlich umsetzt, vergeht Zeit. Bis zum 10. Juli 2017 wird das Gesetz also auf jeden Fall noch Bestand haben - und das ist die Deadline für Gronkh.
Stellt er keinen Antrag auf Zulassung des Twitch-Kanals, wird die Landesmedienanstalt nach aktueller Grundlage ein "aufsichtsrechtliches Verfahren" gegen ihn als Betreiber einleiten müssen. Oder sein Anwalt Schaller gewinnt mit seinem Antrag auf "rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit". Alternativ besteht ja auch immer noch die Möglichkeit, den Weg wie PietSmietTV zu gehen die Livestreams bis zur Gesetzesänderung zu pausieren.
Ein sehr ausführliche Aufbereitung der Kommunikation zwischen Gronkh und der LfM NRW mit weiteren Details finden Sie bei GamesWirtschaft.de. Neuigkeiten gibt es außerdem auch im Fall PietSmiet: Vor zwei Wochen hat Peter Smits in einem aktuellen YouTube-Video ein Update zur Situation bei seiner Firma gegeben:
Link zum YouTube-Inhalt
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