Sony hat schon vor einigen Monaten die Preise für die Jahresabos von PlayStation Plus Essential, Extra und Premium erhöht. Dabei wurden Kund*innen über die Anpassung zwar informiert, hatten aber keine Möglichkeit, der Preisänderung zuzustimmen. Genau das ist nicht rechtens, wie die Verbraucherzentrale befindet. Darum zieht sie jetzt gegen Sony vor Gericht.
Klage gegen Sony: Preisanpassung bedarf einer Zustimmung
Konkret geht es bei der Klage um eine Klausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PS Plus, die sich wie folgt liest:
Wir sind berechtigt, den Preis für das Abonnement zu ändern (d. h. zu erhöhen oder zu senken) [...] Wir werden dich mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung per E-Mail darüber informieren. Vor Inkrafttreten der Preisänderung hast du die Möglichkeit zur Kündigung.
Das heißt, Preisänderungen treten bislang für alle Abonnent*innen automatisch in Kraft. Zwar habt ihr die Möglichkeit zur Kündigung, aber ihr müsst den veränderten Bedingungen des Abonnements nicht explizit zustimmen, Sony nimmt diese Zustimmung also quasi als gegeben an.
Genau das ist aber laut der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtswidrig. Bereits im Oktober letzten Jahres, also kurz nach der PS Plus-Preiserhöhung, hat der Verein deshalb eine Unterlassungserklärung an Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited zugestellt.
Auf Nachfrage von GamesWirtschaft hat die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Sony Interactive bis heute keine Unterlassungserklärung abgegeben hat und der Verband jetzt Klage beim Kammergericht eingereicht hat. GamesWirtschaft berichtet, dass die erste mündliche Verhandlung am 26. September stattfinden soll.
Klage bedeutet keine Preissenkung für uns
Tatsächlich stehen die Chancen wohl nicht schlecht, dass die Klage Erfolg hat. Schon letztes Jahr hatte die Verbraucherzentrale wegen Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify geklagt – und vom Kammergericht Recht erhalten.
Allerdings bedeutet dass keinesfalls, dass die Preiserhöhungen selbst rechtswidrig sind oder zurückgezogen werden müssen. Es geht hierbei nämlich lediglich um die Klauseln, die von einer automatischen Zustimmung der Nutzer*innen bei Änderungen des Abos ausgehen.
Selbst wenn der Verbraucherverband also Erfolg haben sollte, werden die PS Plus-Abos dadurch nicht wieder günstiger. Stattdessen müsste Sony dann vermutlich wie schon Netflix seit der letzten Preiserhöhung die explizite Zustimmung seiner Nutzer*innen einfordern, wenn die Preise wieder steigen.
Gebt ihr diese Zustimmung nicht in einem angemessenen Zeitraum, dürft ihr aber nicht etwa die alten Abo-Preise behalten, stattdessen sollte euer Abo dann automatisch gekündigt werden. Ihr müsstet also nicht mehr händisch kündigen.
Ein weiterer Punkt der Klage ist hier ebenfalls interessant: Die Verbraucherzentrale stört sich nämlich an einer weiteren Klausel in den PS Plus-AGB. Demnach hat Sony das Recht, die Spiele des Abos jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern – auch hier haben Nutzer*innen also kein Mitspracherecht bei Änderungen des Abos. Es bleibt abzuwarten, wie hier die Klage ausgeht.
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