Urteil gegen PS Plus: Sony verliert gegen deutsche Verbraucherzentrale, Preiserhöhungen waren rechtswidrig

Sony ist es in Deutschland künftig nicht mehr gestattet, die Preise für PS Plus einseitig zu erhöhen.

Das deutsche Verfassungsgericht hat erfolgreich gegen Sony geklagt und gewonnen. Das deutsche Verfassungsgericht hat erfolgreich gegen Sony geklagt und gewonnen.

Für einen regelrechten Paukenschlag hat heute die deutsche Verbraucherzentrale gesorgt, die nach offiziellen Meldungen – GamePro liegt die Pressemitteilung vor – eine Klage gegen Sony vor dem Kammergericht in Berlin gewonnen hat.

Zur Verhandlung standen einseitige Preiserhöhungen seitens Sony PlayStation beim Abo-Dienst PS Plus. Auch gegen die Anpassung der verfügbaren Spiele des Service wurde erfolgreich geklagt. Das Vorgehen von Sony war laut Urteil rechtswidrig und darf sich künftig nicht wiederholen.

Willkürliche Preiserhöhungen bei PS Plus rechtswidrig

Wurden zuletzt die Preise für PS Plus bei der Umstellung auf das neue Abo-Modell (Essential, Extra, Premium) einseitig – also ohne Zustimmung – erhöht, ist ein solches Vorgehen in Deutschland künftig verboten.

Das ist neu: Will Sony die Preise für PS Plus künftig erhöhen, braucht es dafür die ausdrückliche Zustimmung der Abonnent*innen. Diese muss fortan bei der Nutzung des Service abgefragt werden.

Sony PlayStation behielt sich zuletzt eine Preiserhöhung vor, um "entstehende Kosten für die Bereitstellung" des Abo-Service weiter zu decken. Laut Kammergericht war diese Regelung jedoch zu einseitig. Bei gesunkenen Kosten gab es im Gegenzug keine Pflicht auf Senkung der Preise.

Spiele-Bibliothek darf nicht beliebig eingeschränkt werden

Ebenfalls künftig rechtswidrig ist die jederzeit mögliche und unangekündigte Anpassung der Spiele-Bibliothek von PS Plus.

Das ist neu: Laut Gericht kann eine solche Anpassung der Leistungen aus dem Service den Abonnent*innen nicht zugemutet werden, da bei Vertragsabschluss nicht ansatzweise zu erkennen sei, welche Änderungen des Angebots künftig bevorstehen. Dieses Recht hatte sich Sony PlayStation jedoch zuvor über die Geschäftsbedingungen eingeräumt.

Bislang ist das Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 30. Oktober 2024 jedoch noch nicht rechtskräftig und Sony hat bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Wie die Seite GamesWirtschaft berichtet, hat Sony jedoch umgehend reagiert und die entsprechenden Passagen aus der aktuellen Fassung der Nutzungsbedigungen entfernt.

Wie bewertet ihr die Klage der Verbraucherzentrale? Schreibt uns eure Meinung zum Thema gerne in den Kommentarbereich.

zu den Kommentaren (28)

Kommentare(28)
Kommentar-Regeln von GamePro
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.