PlayStation Vita - Versehentlicher Versand: Händler droht Empfängern mit Anwalt

Ein Fehler in der Versand-Abteilung des britischen Händlers Zavvi sorgt derzeit für reichlich Ärger. Statt des Spiels Tearaway hat das Unternehmen vergangenen Monat einige Exemplare der PlayStation Vita ausgeliefert. Nun fordert man die irrtümlich verschickten Geräte zurück - bei einigen Kunden regt sich jedoch Widerstand.

Der britische Händler Zavvi hat kürzlich einige Exemplare der PlayStation Vita anstelle des Vita-Spiels Tearaway verschickt. Nun herrscht bei vielen Kunden Verwirrung darüber, wie weiter zu verfahren ist. Der britische Händler Zavvi hat kürzlich einige Exemplare der PlayStation Vita anstelle des Vita-Spiels Tearaway verschickt. Nun herrscht bei vielen Kunden Verwirrung darüber, wie weiter zu verfahren ist.

Auf die unverhoffte Lieferung einer PlayStation Vita folgt für einige Kunden des britischen Händlers Zavvi nun offenbar ein juristisches Nachspiel - oder zumindest Ärger mit der Rechtsabteilung des Unternehmens.

Wie unter anderem die englischsprachige Webseite mcvuk.com berichtet, hat Zavvi den betroffenen Kunden in einem Schreiben eine Frist zur Rücksendung des irrtümlich ausgelieferten Handhelds gesetzt. Sollte die nicht eingehalten werden, werde man rechtliche Schritte einleiten, heißt es, nachdem man zunächst darauf hinweist, bereits mehrere Versuche der Kontaktaufnahme unternommen zu haben.

Der britische Händler hatte einigen Online-Kunden, die eigentlich nur ein 19,99 Pfund teures Exemplar des Vita-Spiels Tearaway bestellt hatten irrtümlich eine PlayStation Vita zum Preis von 169,99 Pfund zugeschickt.

Verwirrung herrscht aktuell jedoch bezüglich der Rechtslage. Einige Kunden sehen in der Zusendung des Sony-Handhelds eine Art Geschenk und wähnen sich auf der sicheren Seite, wenn sie das Gerät behalten. Einigen Juristen zufolge sieht das britische Recht in einem solchen Fall jedoch vor, dass die betroffenen Empfänger des unbestellten Produkts Kontakt mit dem Versender aufnehmen, um das Missverständnis auszuräumen. Sofern ein Fehler vorliegt, muss der Gegenstand wohl wieder zurückgegeben werden.

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