Kunden aus den USA, die kurz nach dem Verkaufsstart der PlayStation Vita ein Exemplar der Handheld-Konsole von Sony gekauft haben, erhalten vom Konsolenhersteller eine Entschädigung. Das hat die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission nun festgelegt. Als Grund für diese Entscheidung gibt die staatliche Kommission »unlautere Werbung« an.
Beanstandet werden demnach die Launch-Werbetrailer der PlayStation Vita, die wohl falsche Aussagen über die Features und Funktionen der portablen Konsole enthielten:
»Als Teil seiner Launch-Kampagne für die PS Vita hat Sony behauptet, dass die Konsole im Taschenformat das mobile Gaming revolutionieren würde, indem sie es den Spielern erlauben würde, ihre PlayStation-3-Spiele via Remote-Play darauf zu spielen. Außerdem war die Rede von Cross-Plattform-Play, mit dessen Hilfe man Spiele auf der PS3 würde starten und dann unterwegs an derselben Stelle auf der PS Vita würde fortsetzen können.«
Der Federal Trade Commission war jedoch jede dieser Behauptungen irreführend. In einem ausführlichen Artikel auf prnewswire.com wird noch detaillierter ausgeführt, welche Punkte die Kartellbehörde konkret an den Werbespots auszusetzen hat. Unter anderem wird auch eine falsche Darstellung des Cross-Save-Features beanstandet.
Sony hat die von der Kommission ausgesprochene Strafe inzwischen akzeptiert und sich dazu bereit erklärt, in Zukunft auf derartige Behauptungen zu verzichten. Das Unternehmen zahlt nun jedem Kunden, der vor dem 1. Juni 2012 eine PlayStation Vita erworben hat, eine Entschädigung in Höhe von 25 US-Dollar in Bar oder 50 US-Dollar als Gutscheinwert. Das gilt allerdings nur für die USA.
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