Fast zwei Wochen nachdem Microsoft die Nutzungsbedingungen für den Online-Service Xbox Live abgeändert hat, zieht jetzt Sony Computer Entertainment beim PlayStation Network nach.
Kurz vor dem Release der PlayStation 4 am 29. November 2013 hat Sony die sogenannten »Softwarenutzungsbedingungen« überarbeitet. Darin wird unter anderem klargestellt, dass mithilfe einer PlayStation-Konsole aufgenommene Gameplay-Szenen - zum Beispiel von Form von Screenshots und Videos - zwar prinzipiell dem jeweiligen Benutzer gehören. Allerdings bleibt das Recht auf das geistige Eigentum seitens Sony und anderen Publishern bestehen. Somit ist vor allem eine kommerzielle Verwendung dieses Materials nicht erlaubt.
Des Weiteren gibt es einen Abschnitt, der sich konkret mit dem Thema Datenüberwachung und Datensicherheit befasst. Darin ist zu lesen, dass Sony das PlayStation Network zwar überprüft, aber nicht sämtliche Aktivitäten kontrollieren kann.
»14.1. Ja, aber wir können nicht alle PSN-Aktivitäten überwachen und verpflichten uns auch nicht, dies zu tun. Wir behalten uns aber das Recht vor, all Ihre PSN-Aktivitäten nach eigenem Ermessen zu überwachen oder abzuspeichern und jegliche Ihrer UGM nach eigenem Ermessen zu löschen, ohne Sie darüber zu benachrichtigen. Ihre Nutzung des PSN und unseren Community-Funktionen können abgespeichert und gesammelt werden oder uns von anderen Nutzern, wie in 13.1 beschrieben, übermittelt werden. Jegliche Informationen, die auf diese Weise gesammelt werden, z. B. Ihre UGM, Inhalte mit Ihrer Stimme und Textnachrichten, Gameplay-Videos, Zeit und Ort Ihrer Aktivitäten, Ihr Name, Ihre PSN-Online-ID und IP-Adresse können von uns oder einer unserer Tochtergesellschaften dazu genutzt werden, diese Nutzungsbedingungen und die SEN-Nutzungsbedingungen durchzusetzen, um Gesetze einzuhalten, um unsere Rechte, die der Lizenzgeber und Nutzer zu schützen und um die persönliche Sicherheit unserer Mitarbeiten und Nutzer zu gewährleisten.«
Die vollständigen Nutzungsbedingungen des PlayStation Network findet ihr auf der offiziellen PlayStation-Webseite.
Update: In den neuen Nutzungsbedingungen versteckt sich neben dem Sammeln von Daten anscheinend auch das Verbot des Verkaufs von Gebrauchtspielen. Zumindest lässt der Absatz 7.1 kaum einen anderen Schluss zu, denn dort heißt es:
Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt.
Diese Klausel schließt dabei ausdrücklich Spiele für die Playstation Vita, Playstation 3 und die neue Playstation 4 ein. Noch auf der E3 hatte Sony versprochen, dass es problemlos möglich sein werde, Spiele für die Playstation 4 zu tauschen oder zu verkaufen. Wir haben Sony um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten (gw).
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