Röntgen-Geprügel
All den vertrauten Elementen stehen in Mortal Kombat aber auch Neuerungen gegenüber: So hat jeder Kämpfer eine Leiste, die sich nach gelungenen Angriffen und eingesteckten Treffern in drei Stufen auflädt. Jede Stufe steht dabei für eine Aktion, die ihr einsetzt, um etwa kurz vor Schluss das Ruder noch einmal herumzureißen. Per Kombo-Breaker unterbrecht ihr die Schlagkombination des Gegners, um selbst ordentlich zuzulangen. Der Super-Special-Move wandelt die gesammelte Energie hingegen in einen besonders starken Projektilangriff um, und einen magengrubenaufwühlenden Leckerbissen bekommt ihr zu sehen, wenn ihr den sogenannten X-Ray-Move einsetzt: Euer Kämpfer greift sich den Widersacher und setzt in einer Serie von Röntgenaufnahmen dazu an, Knochen zu zertrümmern oder Organe zu zermatschen.
Das hat zwar keine bleibenden Auswirkungen auf den körperlichen Zustand des Gegenübers, doch zieht ihr dem Gegner so auf jeden Fall einen ganzen Batzen Lebensenergie ab. Außerdem ist es die Intention der Designer euch so einen kleinen psychologischen Vorteil zu verschaffen - denn wessen Kampfmoral wäre nach einer solchen Behandlung nicht im Keller? Nun, beim Spielen gegen die anwesenden Pressekollegen ist uns das nicht unbedingt aufgefallen. Vielmehr hatten beide Seiten sichtlich Spaß, als Augen ausgestochen, Brustkästen pulverisiert und Wirbelsäulen gebrochen wurden - rein virtuell natürlich! Zugegeben, ein morbides Spektakel, doch trotz allem immer noch ein Videospiel-Spektakel, das natürlich nicht ernst gemeint ist. Hier wird ganz klar dem künstlerischen Anspruch der Mortal Kombat-Reihe Rechnung getragen. Und der lautete schon immer: Pfeif auf den guten Geschmack - mach es noch blutiger, noch abstruser und auf eine perverse Art noch unterhaltsamer!
Zerfetzte Körper
Um den Aspekt des tödlichen Zweikampfs noch stärker hervorzuheben, spendieren die Netherrealm Studios ihren Kombatanten mehrere Haut- und Kleidungsschichten: Die Spielfiguren werden im Spielverlauf nicht nur grün und blau gehauen, sondern müssen sich nach der Entscheidungsrunde entsprechend der Behandlungsart durch den Gegner nach einem Kostümschneider oder guten Schönheitschirurgen umsehen. Neben Abschürfungen und zerfetzten Klamotten erleiden die Kämpfer durchaus auch ernstere Verletzungen - und so kommt es vor, dass der strahlende Sieger seine Faust mit freigelegtem Kiefer oder herausschauenden Rippen in die Luft reckt. Autsch! Das ist eine gehörige Weiterentwicklung des sichtbaren Kampfschadens, den man aus Spielen wie Fight Night kennt: Statt simpler Textur-Effekte bestaunt ihr bei Mortal Kombat physikalisch korrekt herunterbaumelnde Fleischfetzen und andere unappetitliche Details.
Sieht man sich das Bildschirmgemetzel an, beschwört man unweigerlich den Vergleich mit den Originalen herauf. Die 2D-Prügler muten dagegen direkt primitiv an, und man fragt sich, was solche vergleichsweise »harmlosen« Pixel-Klopper noch auf dem Index für jugendgefährdende Medien, respektive im Giftschrank der Staatsanwaltschaft zu suchen haben. Doch auch die Neuauflage von Mortal Kombat hat die wichtige USK-Hürde noch nicht genommen. Hersteller Warner Bros. Interactive Entertainment will auf jeden Fall die ungeschnittene Fassung zur Prüfung einreichen. Es ist allerdings fraglich, ob das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird. Bei den Netherrealm Studios argumentiert man auf die Frage nach der Mortal Kombat-Situation in Deutschland damit, dass ja schließlich auch das brutale God of War 3 ohne Änderungen durch die USK-Prüfung kam. Das ist zunächst nachvollziehbar, doch muss man auch bedenken, dass Kratos im Sagenreich der alten Griechen wütet, während sich bei Mortal Kombat Menschen zum tödlichen Zweikampf gegenüberstehen. Da hilft es sicher auch nicht, dass mit den Fatalities die Exekution des Unterlegenen regelrecht zelebriert wird. Auch wenn man die Splatter-Eruptionen nicht für voll nehmen kann, haben sie ein nicht zu leugnendes Jugendgefährdungspotenzial.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.