Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die erste Hürde genommen: Die Ministerpräsidenten der Länder haben den Vertragsentwurf gestern zustimmend zur Kenntnis genommen. Die neue Regelung beinhaltet unter anderem die freiwillige Alterskennzeichnung von Webinhalten, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kontrolliert werden soll. Eine Altersfreigabe ist weiterhin aber nur über die USK möglich; dazu muss das Spiel auf einem Datenträger vorliegen.
Durch die Kennzeichnung sollen Eltern entscheiden können, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren, das die Kennzeichnung ausliest und nicht geeignete Inhalte automatisch sperrt. Somit liegt die Verantwortung in Zukunft bei den Erziehungsberechtigten. Auf der kommenden Konferenz der Ministerpräsidenten am 10. Juli soll der Vertrag dann unterzeichnet werden. Damit wird die neue Regelung wahrscheinlich am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Inwieweit sich die Regeln umsetzen lassen, sei es bei Blogs oder Internetseiten, bleibt abzuwarten.
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