Making Games News-Flash - Activision, EA, Rockstar, Valve und viele mehr von Patentklage betroffen

Walker Digital verklagt große Teile der Branche wegen Patentverletzungen im Rahmen von Online-Wettkämpfen und virtuellen Währungen.

Mehr als 100 Unternehmen sind derzeit das Ziel von Patentklagen der selbst ernannten »Erfinder-Firma« Walker Digital. Ein Großteil der Fälle betrifft dabei Vertreter der Spielebranche wie Activision, Atari, Blizzard, Electronic Arts, Microsoft, PopCap, Turbine, Rockstar, Valve und Zynga. Bereits im Januar hatte Walker Digital erste Firmen angeschrieben und den Kreis der Betroffenen zuletzt stark ausgeweitet.

Im Zentrum stehen dabei die Patente 6,425,828 und 6,224,486 für Online-Wettbewerbe. Die Dokumente mit dem Titel »Database driven online distributed tournament system« beschreiben die allgemeine Idee von Online-Wettkämpfen, in denen die einzelnen Teilnehmer Daten an einen zentralen Server schicken, anhand ihrer Performance eingestuft und verglichen werden und sich damit für eventuelle Boni, Achievements, Level-Aufstiege oder Preise qualifizieren.

Als Beispiele für vermeintliche Patent-Verletzungen werden bei Activision vier Call of Duty-Spiele und der James Bond-Titel Ein Quantum Trost genannt. Blizzard ist mit dem Online-Rollenspiel World of WarCraft sowie den Erweiterungen The Burning Crusade, Wrath of The Lich King und Cataclysm separat in der Klageschrift aufgeführt.

Weitere Ansprüche werden aus dem Patent 6,527,638, das die Idee von virtuellen Währungen und Spiele-Credits für sich beansprucht, abgeleitet. Hier werden unter anderem Cryptic, Electronic Arts und Zynga genannt. Das Patent beschreibt verschiedene Möglichkeit, Credits an Spieler zu verkaufen, die diese Credits wiederum als »Spieleinsatz« verwenden können. Was primär nach Online-Casinos klingt, betrifft laut Walker Digital eben auch viele Spiele mit einer virtuellen Tausch-Währung.

Die Grundlagen für die aktuellen Klagen schuf der Walker-Digital-Gründer Jay Walker Ende der 90er Jahre, als er begann zahlreiche Geschäftsideen und -mechanismen pauschal zu patentieren, ohne tatsächlich an einer Umsetzung zu arbeiten. Vor der aktuellen Klagewelle war Walker bereits durch einen Patentstreit mit Facebook aufgefallen. Dort hatte Walker unter anderem die Einstellungen der Privatdaten und der Freundeslisten beanstandet.

Insidern zufolge besteht die beste Möglichkeit zur Abwehr der Klagen in der Klausel »Prior Art« die mit dem »Stand der Technik« im deutschen Patentrecht vergleichbar ist. Demzufolge ist ein Patent ungültig, wenn es Verfahren oder Vorrichtungen beschreibt, die zum Zeitpunkt des Antrags bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Die betroffenen Unternehmen müssen somit zeigen, dass die von Walker Digital beschriebenen Techniken bereits zuvor in anderen Spielen verwendet wurden. Ob die jeweiligen Beispiele dann akzeptiert werden, liegt jedoch im Ermessen des Gerichts.

Der Ausgang der Verfahren ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Firmen wichtig, sondern für die gesamte Videospielbranche. Im Prinzip lassen sich die Patente nämlich auf fast alle modernen Multiplayer-Spiele anwenden.


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