Die Archivierung digitaler Spiele ist keine leichte Aufgabe. Viele Online-Spiele funktionieren nicht mehr richtig oder lassen sich nicht mehr starten, sobald die entsprechenden Server und Dienste von den Publishern abgeschaltet werden. Doch die Arbeit von Museen, Archivaren und Vereinen dürfte nun dank einer neuen Rechtssprechung in den USA deutlich einfacher - und legaler - geworden sein.
Die Bürgerrechtsorganisation EFF (Electronic Frontier Foundation) hat bei der »Library of Congress« (US-Kongressbibliothek) nun durchgesetzt, dass der Kopierschutz von Computer- und Videospielen unter bestimmten Vorraussetzungen mit Hilfsmitteln umgangen und ausgehebelt werden darf. Im »Digital Millennium Copyright Act« wurde eine Ausnahme hinzugefügt, die es erlaubt, Spiele wieder spielbar zu machen, wenn die entsprechenden Server abgeschaltet wurden. Das Dokument erklärt:
Viele aktuelle Videospiele - die entweder auf einem PC oder einer speziellen Spielkonsole abgespielt werden - erfordern für manche Grund-Funtkionalitäten eine Netzwerk-Anbindung an einen vom Spiele-Entwickler betriebenen, entfernten Server. Daher tragen Spiele und Spieler die Konsequenzen, falls der Entwickler nicht mehr dazu bereit ist, diese Server weiter zu betreiben.
Original-Text:
Many modern video games — which may be played on a personal computer or a dedicated gaming console — require a network connection to a remote server operated by the game's developer to enable core functionalities," the document explains. Thus, when developers are no longer able or willing to maintain these servers, games — and gamers — suffer the consequences.
Die Regelung ist natürlich weniger für Privatpersonen bestimmt, sondern richtet sich in erster Linie an Museen und Bibliotheken, die daran arbeiten, digitale Spiele für die Nachwelt spielbar zu halten. Bestimmten Personenkreisen soll es auf Anfrage sogar erlaubt werden, Hardware via Jailbreak zu manipulieren und freizuschalten, falls sich bestimmte Spiele ansonsten anders nicht mehr starten lassen.
Für den EFF jedoch nur ein Etappensieg. Ausgenommen von der Regelung sind bisher nämlich noch Spiele, die komplette Inhalte auf den Server lagern - wie die meisten Online-Rollenspiele. Diese dürfen derzeit noch nicht mit Cracks auch offline lauffähig gemacht werden. Die Regelung bezieht sich explizit auf die Multiplayer-Funktionen, die von Server-Abschaltungen betroffen sind.
Die EFF hat seit mehr als einem Jahr für diese Änderung der Gesetzesgrundlage gekämpft. In ihrer offiziellen Stellungnahme hatte sie sich unter anderem auf Electronic Arts bezogen, die in der Vergangenheit regelmäßig Server aus wirtschaftlichen Gründen für die Multiplayer-Funktionen älterer Versionen ihrer Spiele abstellt.
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Martin Lorber, PR Director bei EA Deutschland hat in einem Audiobeitrag im Unternehmensblog dargestellt, was was Electronic Arts im Bereich der Archivierung von digitalen Spielen unternimmt. Laut Lorber gibt es im Unternehmen eine eigene Abteilung, die sich um die Archivierung der eigenen Produkte kümmert. Ein Interview mit dem Projektleiter soll in naher Zukunft im Blog vorgestellt werden. EA sei sich »seiner Verantwortung für die Gesellschaft und der Kultur bewusst« und unternehme »große Anstrengungen, damit digitale Spiele nicht gänzlich verloren gehen«, so Lorber.
Die US-Spieleindustrie hat durch ihren Verband ESA (Entertainment Software Association) übrigens versucht, die Regelung zu verhindern. Der Verband und seine Mitglieder haben, laut eigenen Aussagen, die Befürchtung, dass durch die neue Regelung die Verbreitung von Raubkopien gefördert werden könnte.
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