Guardians of the Galaxy 2 - Mann verklagt Date, weil sie im Kino Nachrichten schreibt

Kinobesuche können ärgerlich enden: Zum Beispiel, wenn jemand im Saal ständig mit seinem Smartphone herumhantiert. Wie in diesem Fall, bei dem ein Kinogänger seine Begleiterin direkt deswegen verklagt hat.

Guardians of the Galaxy 2 Guardians of the Galaxy 2

Eigentlich wollte er mit seinem Date einfach nur entspannt Guardians of the Galaxy Vol. 2 im Kino anschauen. Dann zückte seine Begleiterin allerdings mehrfach ihr Smartphone, während der Film lief. Sie schreibt und liest Nachrichten, was den Mann zur Weißglut treibt. Und zwar so sehr, dass er sie deswegen verklagt. Der Marvel-Fan fordert dem Austin-American Statesman zufolge genau 17,31 US-Dollar von seiner Begleitung, was exakt dem Preis des Kinotickets für die 3D-Vorstellung entspricht.

Laut dem Klagenden handele es sich bei dem Verhalten der Frau um eine "Bedrohung für die zivilisierte Gesellschaft", auch wenn der angerichtete Schaden begrenzt sei. Sein Date habe nach nur 15 Minuten Film zehn bis 20 Mal ihr Handy benutzt, obwohl er sie gebeten habe, damit aufzuhören. Letzten Endes soll sie das Kino dann vorzeitig, allein und ohne ihren Begleiter verlassen haben – allerdings mit dem Auto, in dem beide gemeinsam angekommen waren.

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Aus der Sicht der Nachrichten-Schreiberin sieht die Sache ganz anders aus. Sie bezeichnet die Angelegenheit als "verrückt" und gibt an, im Kinosaal höchstens zwei bis dreimal ihr Smartphone benutzt zu haben, um einer Freundin zu schreiben, die Streit mit ihrem Partner hatte. Dabei sei ihr Telefon auf lautlos gestellt gewesen und sie habe niemanden gestört. Sie weigere sich, das Ticket zu bezahlen, weil der Kläger sie "auf ein Date ausgeführt" habe.

Die Angeklagte wolle außerdem eine gerichtliche Schutzverfügung anstreben, weil der Kläger auch ihre kleine Schwester kontaktiert haben soll, um an das Geld zu kommen. Der 37-Jährige erklärt hingegen, seine Begleiterin habe direkt gegen die Hausordnung des Kinos verstoßen. Die Kinokette selbst hat mittlerweile ebenfalls Wind von der Sache bekommen und angeboten, den Eintrittspreis als Geschenkkarte zu erstatten, wenn die Klage fallen gelassen wird.

Auf wessen Seite schlagt ihr euch?

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