Wie das IT-Nachrichtenportal golem.de berichtet, würde die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gerne Gebühren von jedem Webseiten-Betreiber und Internet-Nutzer verlangen, der ein Video der Videoplattform YouTube entweder auf seiner Webseite oder auf einem sozialen Netzwerk einbettet. Das jedenfalls soll eine Sprecherin der Gesellschaft gefordert haben.
Bei der GEMA ist man offensichtlich der Ansicht, dass Links zu Werken von ihr vertretener Künstler keine Nutzung eben jener darstellten, die Einbettung derartiger Inhalte jedoch schon. Deshalb solle die Einbettung von Musik und Videos lizenzpflichtig sein, heißt es.
»Wir sehen das wie die AKM. Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. Ohne diese würde das Internet nicht funktionieren. Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden«, so die Sprecherin angesprochen auf eine ähnliche Forderung der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM, die die Sache vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Sprache brachte.
Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit das Urheberrecht in Absprache mit Interessenvertretungen und Bürgern. Die GEMA will die Entscheidung des EuGH abwarten und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Einen etwas faden Beigeschmack hat die Sache allerdings: Plattformbetreiber wie beispielsweise YouTube zahlen ohnehin bereits Lizenzgebühren für Werke, deren Urheber von der Gesellschaft vertreten werden. Würde die GEMA nun noch für die Einbindung dieser Werke Gebühren verlangen, liefe das Ganze auf eine Doppellinzenzierung hinaus - und würde demnach für ein und dasselbe Werk die doppelten Gebühren einbringen.
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