Wie bei den meisten Spielen und Apps üblich, müssen auch vor der Jagd nach den Taschenmonstern in Pokémon GO die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Doch kaum ein Nutzer hat diese vollständig gelesen und wahrscheinlich umfänglich begriffen. Verständlich, denn der extrem lange Text würde ausgedruckt mehrere DinA4-Seiten füllen.
Weitergabe der Kundendaten möglich
Nach eine Analyse des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein enthalten die Nutzungsverträge von Pokémon Go jedoch erhebliche Mängel. Im Auftrag der Kollegen von Heise Online hat sich der Jurist und Datenschützer Henry Krasemann die umfangreichen Nutzungsbedingungen der GPS-basierten App angeschaut.
In seiner Analyse ist er dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das derzeit populäre Smartphonespiel nicht anonym spielen lässt. Der Anbieter Niantic räumt sich alle Rechte an den gesammelten Daten ein behält sich außerdem auch die Weitergabe der erstellten Nutzungsprofilen vor.
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Faktisch hätten deutsche Nutzer keine Möglichkeit, eine Löschung ihrer Daten später durchzusetzen, warnt der Datenschützer. Der Security-Blogger Mike Kuketz hat außerdem analysiert, wohin Niantic diese Daten eigentlich sendet. Die App schickt laut Kuketz auch Nutzerdaten zu Servern von Unity Technologies, Apteligent und Upsight. Wenig überraschend: Diese drei Unternehmen verdienen ihr Geld unter anderem mit der Auswertung von Nutzerdaten und dem Verkauf dieser Informationen zu Werbezwecken.
Bedingungen der In-Game-Käufe fraglich
Auch die Bedingungen in Verbindung mit den InGame-Käufen seien höchst bedenklich. Laut der eingeräumten Nutzungsbedingungen könnte Niantic gekaufte Gegenstände jederzeit nach eigenem Gusto löschen und Konten sogar komplett ohne Vorwarnung sperren. Krasemanns vollständige Analyse lesen Sie im Wortlaut im c't-Artikel.
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