Wie der Konsolenhersteller und Spielentwickler Nintendo in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wurden Vorrichtungen zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, um so das Abspielen von Raubkopien zu ermöglichen, durch das Münchener Oberlandesgericht (OLG) für illegal erklärt.
Gemeint sind mit dieser etwas verklausulierten Bezeichnung Flashkarten wie etwa R4, DSTT und Acekard. Zudem wurde der in Deutschland ansässige Slot-1-Karten-Händler SR Tronic auf eine Zahlung von einer Million Euro Schadensersatz verurteilt.
»Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box.«
Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland, freut sich im Namen seines Unternehmens über das Urteil, da es bestätige, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal seien. Zudem hätte die Verwendung der nun für illegal erklärten Flashkarten auch Nachteile für die Nutzer selbst:
»Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt.«
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